myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Liegt es am Rechtsverständnis oder der Mentalität der Bewohner Sachsen-Anhalts, dass das Risiko, im Straßenverkehr zu sterben, in Sachsen-Anhalt am höchsten ist?

  • Wichtig ist, dass der Hausherr sich selbst um die Verkehrsregelung kümmert. Vielleicht noch eine Anregung zwecks korrekter Rechtschreibung. Nach einem Ausrufezeichen wird der nächste Satz mit einem Großbuchstaben begonnen. Aber für den Burgenlandkreis reicht es aus!
  • hochgeladen von Kornelia Lück

Manchmal lohnt sich der Blick in die Statistik. So ist zu lesen, dass die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 2014 um 0,9 % stieg. Die Gefahr, im Straßenverkehr zu sterben, ist in Sachsen-Anhalt am größten. Die Zunahme der Unfälle wird u.a. damit begründet, dass mehr ungeschützte Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Zweiradfahrer, unterwegs waren. Siehe dazu auch: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pr...

Die Verkehrssituation in Sachsen-Anhalt beobachte ich seit gut 4 Jahren. Zufahrten zu Wohnanlagen sind häufig nicht korrekt ausgeschildert, so dass der Rettungsdienst auf Grund schlechter Beschilderung und Beleuchtung bei Nacht nicht sofort anfahren kann. Für den Verkehr gesperrte Baustellen werden kontinuierlich trotz nach der Straßenverkehrsordnung geregelter Vorschriften von Anliegern benutzt. Siehe dazu meine ausführliche Berichterstattung zum Thema "Sanierung der Landesstraße in Memleben".

Mich wundern eigentlich diese vom Statistischen Bundesamt erhobenen Zahlen nicht. Denn so hin- und wieder habe ich den Eindruck, dass konkret in Sachsen-Anhalt andere Verkehrsregeln gelten als sonst üblich. Es wird in unübersichtlichen Kurven geparkt. Möglichst noch so, dass die Einbahnstraße verkehrswidrig genutzt wurde.

Vor einigen Tagen parkte ich korrekt auf dem Parkstreifen einer Dorfstraße. Höflich und dennoch bestimmt wurde ich aufgefordert, mein Kraftfahrzeug von dort zu entfernen. Die Begründung lautete wie folgt: "Wenn Sie dort auf dem Parkstreifen stehen, kann ich mit meinem Fahrzeug das Grundstück nicht verlassen." Da ich im Moment nicht sonderlich ausgeglichen bin gab ich zu verstehen, dass ich dieser Aufforderung nur unter Protest folge. Zumal mir hin- und wieder auffällt, dass auf dem einzigen Gehweg der Straße hin- und wieder Fahrzeuge parken. Mir wurde erklärt, dies sei aber zulässig. Denn der mit einfachen Pflastersteinen ausgewiesene Streifen bzw. die Rinne sei als Parkstreifen für die Fahrzeuge eingerichtet worden. Nach meinem Verständnis handelt es sich dabei aber eher um eine Wasserablauffrinne. Doch ich komme aus der Stadt und kenne mich natürlich nicht mit dörflichen Strukturen der Straßenführungen aus. Aber ich bin ja lernfähig und weiß nun, dass ich als PKW-Führerin mein Auto im ländlichen Bereich auf diesem Streifen abstellen kann.

Ebenso habe ich hier im Netz erkannt, dass ein auf dem Kopf stehendes Verkehrsschild "Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h" die Bedeutung verliert und zu einem Fußgängerschild wird. Da wird aus einer 08 eine 0,8 kmh-Fußgängergeschwindigkeitsbegrenzung gemacht.

Hier in Sachsen-Anhalt ist eben alles möglich. Hier scheint grundsätzlich die Regel zu gelten, dass die Straßenverkehrsordnung je nach Bedarf oder Zielsetzung persönlich ausgelegt werden kann.

Mir fehlt allerdings inzwischen jeglicher Humor zum Thema Straßenverkehrssituation in Sachsen-Anhalt. Ich versuchte zu verstehen, dass In Memleben die Heubrücke zwecks Verkehrssicherung mit einem Gullieinstieg samt aufliegendem Felsbrocken bestückt wurde. Nach mehrfachen Rückfragen und einem persönlichen Gespräch mit dem Amtsleiter der Gemeinde Kaiserpfalz war zu erfahren, dass diese Sicherung als "korrekt" zu betrachten sei. Was soll man dazu sagen, wenn dieser Amtsleiter darauf besteht, dass diese Maßnahme im Sinne des Gesetzes korrekt ist? Ebenso sprachlos bliebe ich wenn es um die Baustelle in Memleben geht. Diese durfte laut Straßenverkehrsordnung weder befahren noch beparkt werden durfte. Wenn es aber Ortsvorsteher, Bürgermeister und Landrat dulden, dass Anwohner dennoch darauf parken konnten, dürfte das Recht auf Seite der Gemeinde Kaiserpfalz liegen.

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes decken sich mit meinen Erfahrungen der letzten vier Jahre. Es beginnt bei mangelnder Hausnummerierung von Grundstücken. Bis hin zur schlechten Beleuchtung selbst für von Touristen genutzten Anwesen.Verkehrsschilder werden mit Wissen der Verbandsgemeinde geduldet, die weder Sinn machen noch räumlich korrekt installiert wurden.

Ein aus der Verankerung geschobenes, auf dem Kopf stehendes Verkehrsschild
"Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h" - Verkehrszeichen 274-58 nach StVO wird zwecks Fotowettbewerb zu einem Fußgängerschild. Auch wenn es sich um eine Art von Humor handeln sollte, mir persönlich geben solche Ausführungen zu denken. "Man dreht und wendet sich hier häufig die Straßenverkehrsordnung so, wie man sie gerade benötigt.

Zur Not wird aus einer Regen- bzw. Wasserablaufrinne seitlich des Fußweges sogar ein Parkleitstreifen für PKW, nur weil es einem Anwohner persönlich gerade passt.

Seit meinem 18. Lebensjahr fahre ich kontinuierlich Auto. Auch in Großstädten wie Hamburg, Bremen oder in NRW kam ich bisher ohne Schrammen und Dellen davon. Bisher sogar ohne einen einzigen Strafzettel wegen Falschparkens oder überhöhter Geschwindigkeit.

Aber seit ich in Sachsen-Anhalt fahre muss ich immer wieder umdenken: Hier darf darf man das Auto nicht auf einem ausgewiesenen Parkstreifen abstellen. Damit behindert man die Ausfahrt des Fahrzeuges, das vom gegenüber liegenden Grundstück ausfahren möchte. Aber Baustellen dürfen befahren werden, obwohl sie für den Straßenverkehr gesperrt waren.

Aber ich bin lernfähig. Anpassen werde ich mich der in Sachsen-Anhalt wohl weit verbreiteten "persönlichen Auslegung der Straßenverkehrsordnung" nicht.

Nachfolgend noch einige Beiträge, die eventuell den kritischen Leser interessieren könnten. So ganz von der Hand zu weisen ist es nicht, dass die Statistik stimmen könnte.

http://www.mz-buergerreporter.de/kaiserpfalz/blaul...

http://www.mz-buergerreporter.de/kaiserpfalz/blaul...

http://www.mz-buergerreporter.de/kaiserpfalz/blaul...

Die KFZ-Versicherungsprämie entspricht der Unfallhäufigkeit im Burgenlandkreis. Es geht nicht nur um Tote, es geht auch manchmal um das liebe Geld. Und darum, dass diese Ereignisse, Fehlentscheidungen und "Wunderlichkeiten" von den entsprechenden Gemeinden für völlig korrekt gehalten werden. Alles eine Sache der Mentalität oder weil man meint, es fällt nicht auf?

  • Wichtig ist, dass der Hausherr sich selbst um die Verkehrsregelung kümmert. Vielleicht noch eine Anregung zwecks korrekter Rechtschreibung. Nach einem Ausrufezeichen wird der nächste Satz mit einem Großbuchstaben begonnen. Aber für den Burgenlandkreis reicht es aus!
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 1 / 11
  • Ende der Einbahnstraße auf der Burg Wendelstein. Mitten auf dem Berg ohne Wendemöglichkeiten. Trotz Aufforderung der Gemeinde, das Schild zu entfernen, blieb das Schild stehen. Ob es noch so ist, könnte man ja einmal recherchieren...
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 2 / 11
  • Straßensicherung beim Junihochwasser 2013. Bis hier hin und nicht weiter. Die Straße hätte oberhalb der Kaulgasse gesichert werden können.
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 3 / 11
  • PKW musste wenden da während des Hochwassers die Straße (Kaulgasse Memleben) nicht ausreichend gesichert war.
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 4 / 11
  • Parken in einer Kurve. Und dann noch verkehrt durch die Einbahnstraße fahren. Kein Einzelfall sondern regelmäßig.
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 5 / 11
  • Begrenzungsstreifen für Behindertenparkplätze muss man nicht respektieren.
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 6 / 11
  • Straßenverkehrsordnung auf der Memlebener Heubrücke.
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 7 / 11
  • Heubrücke mit Gullieinstieg und Felsbrocken, mit Genehmigung des Ordnungsamtsleiters Bad Bibra.
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 8 / 11
  • Der Felsbrocken von Memleben. Jeder kann mal eben tun und machen was er will. Und wenn für Bibi Blocksberg ein Film gedreht wird, kann man die Brücke sogar wieder für den Verkehr freigeben. StVO nach Gefühlslage...
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 9 / 11
  • Links vom Bild der Parkstreifen. Rechts die Regenrinne seitlich des Bürgersteigs. Aber auf dem Land dient diese Einrichtung als "Parkleitstreifen". Im Hintergrund des Fotos zu erkennen, ein parkendes Auto.
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 10 / 11
  • Im Burgenlandkreis braucht es keine StVO. Selbst ist der Mann.
  • hochgeladen von Kornelia Lück
  • Bild 11 / 11

Weitere Beiträge zu den Themen

VerkehrstoteMemlebenStVOSachsen-AnhaltBurgenlandkreisregenrinneDorfStadtBehindertenparkplatzMemlebener HeubrückeParkstreifenBurgwendelstein mit Straßenführung

6 Kommentare

Die Ignoranz gegenüber jedweder Ordnung steigt täglich. Vor 100 Jahren reichte aus, daß ein älterer Mitbürger einem jüngeren eine Zurechtweisung erteilte. Vor 50 Jahren reichte es aus, daß ein Staatsbeamter das gleiche tat. Heute reicht ein drohendes Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht mehr aus.

Die spezielle Feststellung der Nichteinhaltung von Verkehrsregeln ist mir als geborenem "Wessi" schon Ende 1989 in Leipzig aufgefallen. Ich selbst hatte Hemmungen auf 3m breiten Bürgerstreifen zu parken. Gleichzeitig mußte ich feststellen, daß dies offensichtlich ortsüblich war.

Also bitte - sich nicht an Regeln halten - und da besonders Rasen, riskant Überholen, Vorfahrt nehmen und Falschparken - ist doch im Westen seit Jahrzehnten Alltag. Und das auch mit aller Anmaßung - so ist auch die Mär vom Raubritter, der mit Radarfallen die armen, unschuldigen Autofahrer abzockt, älter als der Mauerfall...

@Achim: Nun bin ich aber froh, dass ich nicht ganz allein mit meiner Wahrnehmung stehe.

Hier herrschen einfach andere Regeln. Nicht nur in Bezug auf den Straßenverkehr. Auch andere Ordnungsangelegenheiten funktionieren hier immer noch nach anderen Systemen. Nicht einmal das BGB scheint man hier in vollem Umfang zur Anwendung zu bringen. Schriftverkehr der Banken gestaltet sich anders...

Ein Beispiel wäre da auch zu nennen. Man muss hier, um ein Geschäfts- Firmenkonto zu eröffnen, wohl nicht einmal die Gewerbeanmeldung vorlegen. Die Beweise liegen alle hier bei mir herum.

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite