Asbestgefahr gezielt verharmlost!

Der BUND-Aktivist Carlo Tute schreibt:

Verharmlosungsstrategie des Gutachters Burmeier und der Regionsbehörde

Im Rahmen der Studie zur Machbarkeit des Abtransportes wurde überprüft,
ob beim Aufbaggern, Einfüllen in Container und Abkippen gefährliche Mengen
von Asbestfasern freigesetzt werden. Diese Messungen hat ein nicht akkreditiertes Institut (ATW) durchgeführt. Herr F. Jaekel, ehem. Amt für Ökologie, hatte in seinen Einwänden im Planfeststellungsverfahren für Lahe schon auf mögliche Fehler bei diesen Faserfreisetzungsmessungen hingewiesen. Aber erst nach dem Planfeststellungsbeschluß waren die Begleitprotokolle zur Probenahme der Öffentlichkeit zugänglich.
Regelwidrig wurden die Messungen bei Luftfeuchten von über 70% durchgeführt.
Dazu noch bei den damals herrschenden Temperaturen von ca. 4-7 Grad.
(Folge: Taupunktunterschreitung mit Filterverstopfung durch kondensierendes Wasser). Unter dem aufgebauten Zelt haben sich zudem noch Dieselfahrzeuge bewegt. Wird auch vom Techniker bestätigt: Filter stark mit Rußpartikeln belegt, Filterwiderstand extrem hoch. Ob der trotzdem erreichte notwendige Gasdurchsatz durch Manipulation bei der durchgeführten Messung erreicht wurde, können nur unabhängige Gutachter feststellen. In den Protokollen fehlen weiterhin Druck und Feuchteangaben. Sie sollen aber den ordnungsgemäßen Ablauf bestätigen.
Die Messergebnisse durch dieses eine, nicht akkreditierte Labor, ist das Hauptargument zur Erklärung der Ungefährlichkeit beim Umgang mit dem Abfall. Es führte zu den Behauptungen, das der Abfall doch geworfen, geschüttet oder abgekippt werden kann. Und zwar gegen Bundeseinheitliche Regeln. Auf Grund dieser einen Untersuchung hat die Landesregierung
sogar eine Änderung der LAGA-Regeln veranlasst: der Abfall darf in Muldenkipper geladen und abgekippt werden. Der verantwortliche Gutachter und seine Regionsbehörde wollen den Transport nicht einmal nach Gefahrstoffregeln durchführen. Die Gewerbeaufsicht Hannover hat zumindest in Ihrem Planfeststellungsbeschluss zu Lahe kommentiert: die
Messungen sind kein 100 prozentiger Beweis. Sie können nur als Orientierung dienen.
Mal sehen, welche Ministerien und Behörden noch auf diese “Faserfreisetzungsmessungen”, die eigentlich nur eine Orientierung sind, ihre Entscheidungen und Beschlüsse darstellen. Die Behauptung des Dezernenten Priebs, das Messlabor benötige keine Akkreditierung, ist geradezu zynisch. Dies gilt nur für Begleitmessungen zu Gebäudesanierungen.
Für ein Projekt dieses Umfangs und dessen Tragweiten hat der Dezernent Priebs seine Kriterien zur Sicherheit und zum Schutz der Bevölkerung auf dem niedrigsten Niveau angesiedelt.

Bürgerreporter:in:

Luther Asbestwächter aus Wunstorf

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