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Wunstorfer Johanniter fit für den Feuerwehrführerschein - Fünf Multiplikatoren wurden geschult

Die Johanniter des Ortsverbandes Wunstorf-Steinhuder Meer können nun mit der Ausbildung für den Feuerwehrführerschein beginnen.
Die drei ehrenamtlichen und zwei hauptamtlichen Mitarbeiter Christian Pape, Andreas Windt, Andre Rose, Christian Hoffer und Timo Brüning erwarben die Berechtigung Organisationsmitglieder der Johanniter verbandsintern zum sicheren Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen einzuweisen.

Hintergrund ist eine Neuregelung des Europäischen Führerscheinrechts: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Dadurch stehen bei den Hilfsorganisationen, Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen zur Verfügung, die häufig die 3,5-Tonnengrenze überschreiten. Im Frühjahr hat das Land Niedersachsen eine Sonderregelung auf den Weg gebracht, die Grundlage für die Multiplikatorenausbildung ist. Somit können die Organisationen ihre Fahrer selbstständig schulen und bleiben damit voll einsatzbereit.

Für die Personen die die Schulungen bei den Johannitern durchführen, gelten strenge Regeln: Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit den vergangenen fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1 sein. Darüber hinaus dürfen sie zum Zeitpunkt der Schulung nicht mit Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein.

In den nachfolgenden Schulungen soll den Prüflingen einiges an Wissen vermittelt werden. Die Fahrer bekommen besondere Kenntnisse, wie Gefahren durch den „Toten Winkel“ besonderen Raumbedarf aufgrund der Fahrzeugabmessungen. Das Brems- und Kurvenverhalten, Ladungssicherheit, Rückwärtsfahren und Rangieren stehen ebenso auf dem Kursplan.

In einem eintägigen Seminar wurden die fünf Mitarbeiter jetzt von fachkundigen Ausbildern in die Thematik eingeführt. Neben der Theorie und den rechtlichen Vorgaben stand natürlich auch die Praxis auf dem Ausbildungsplan.

Durch das erworbene Zertifikat sind sie jetzt berechtigt, die Erweiterung von Feuerwehrführerscheinen für Mitarbeiter mit einer vorhandenen Fahrberechtigung für 3,5 Tonnen, auf eine Fahrberechtigung bis 4,75 Tonnen abzunehmen.

„Wir sind sehr froh unseren Kolleginnen und Kollegen mit dem Feuerwehrführerschein nach abgeschlossener Ausbildung, eine Möglichkeit zum Führen von Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen zu ermöglichen“, berichtet Christian Hoffer, der für die Ausbildung der Kraftfahrer im Ehrenamt zuständig ist.
Die Fahrberechtigung wird erst von der Behörde erteilt, wenn der Prüfling nach einer Abschlussfahrt sein Können unter Beweise gestellt hat. Die erweiterte Fahrberechtigung gilt allerdings nur für Organisationsfahrzeuge, die ausschließlich zu Einsatz- Übungs- und Ausbildungszwecken eingesetzt werden.

  • Einschätzen der Fahrzeugbreite
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  • Toter Winkel ! Was ist das ?
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