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Keine Jugendweihen in der Wismarer Georgenkirche

  • Prächtige Backsteinbasilika Norddeutschlands: St. Georgen, 1945 im Zweiten Weltkrieg zerstört, 2010 wiedereröffnet. Foto: Helmut Kuzina
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Endlich besteht eine Vereinbarung, wie die wiederaufgebaute und 2010 wiedereröffnete St.-Georgen-Kirche genutzt werden soll. Vertreter der Kirchengemeinde St. Marien/St.Georgen und der Stadt unterzeichneten im November 2014 einen Vertrag zur Nutzung des Backsteingebäudes, wobei die unterschiedlichen Ansichten zur Widmung des Gotteshauses ausgeklammert wurden.

Definiert wurde, wie im Einzelnen sowohl die Hansestadt als auch die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde St. Marien/St. Georgen das Gebäude gebrauchen. „Es wurde festgelegt, dass St. Georgen ein offener Ort für Begegnung, Kommunikation, Musik, Kunst und den christlichen Glauben ist“, heißt es in der Zusammenfassung.

St. Georgen, eine der bedeutendsten Backstein-Basiliken Norddeutschland, soll laut Vertrag auch weiterhin allen täglich zur Besichtigung offen stehen. Die Kirchengemeinde nutzt den Raum zu Gottesdiensten, kirchenmusikalischen sowie diakonischen Veranstaltungen, die Stadt setzt ihn als Kulturkirche zu Ausstellungen, Konzerten, Kongressen sowie Empfängen und Bildungsveranstaltungen ein.

Aufgrund der Vereinbarung sind diejenigen Veranstaltungen ausgeschlossen, die nicht der Würde des Raumes oder den Werten des Grundgesetzes nachkommen. Ausgeschlossen sind auch die Veranstaltungen, die sich gegen die Kirche richten, also religiöse Ersatzhandlungen wie Namensgebungen und Jugendweihen.

Dezember 2014, Helmut Kuzina

  • Prächtige Backsteinbasilika Norddeutschlands: St. Georgen, 1945 im Zweiten Weltkrieg zerstört, 2010 wiedereröffnet. Foto: Helmut Kuzina
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  • Nach dem spektakulären Einsturz des Nordgiebels (rechts) wurde 1990 der 20-jährige Wiederaufbau begonnen. Foto: Helmut Kuzina
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  • Die Hansestadt nutzt St. Georgen als Kulturkirche zu Ausstellungen, Konzerten, Kongressen und Empfängen. Foto: Helmut Kuzina
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  • Die Kirchengemeinde St. Marien/St. Georgen setzt das wiederaufgebaute Gebäude als Gotteshaus ein. Foto: Helmut Kuzina
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  • Der Marienkirchturm und die Georgenkirche prägen unverwechselbar die Stadtsilhouette von Wismar. Foto: Helmut Kuzina
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  • Im 13. Jahrhundert war mit dem Bau der Georgenkirche begonnen worden, die eine der letzten jener Epoche war und erst 1540 fast vollendet wurde. Das Modell zeigt den ursprünglich geplanten Turmhelm. An seiner Stelle befindet sich heute die Aussichtsplattform. Foto: Helmut Kuzina
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  • St. Georgen im Wiederaufbau und der Marienkirchturm. Archivfoto (Juli 1994): Helmut Kuzina
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  • St. Georgen im Wiederaufbau. Archivfoto (Oktober 1992): Helmut Kuzina
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2 Kommentare

Ich gehe davon aus, dass die Stadt Eigentümerin des Gebäudes ist. Muss die Kirche als Nutzerin Miete zahlen?

Wilhelm

Die großen Stadtkirchen haben seit Jahrhunderten eine wechselvolle Geschichte hinter sich, sie zählen zu den so genannten „Geistlichen Hebungen“.
Wilhelm, ich bin nicht in der Lage, die komplizierte Rechtslage der „Geistlichen Hebungen“, die sich aus der historischen Abfolge verschiedener Rechtsordnungen ergibt, zu verstehen oder gar öffentlich zu erläutern.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die „Geistlichen Hebungen“ bis in die jüngste Zeit durch die Stadt verwaltet, Vereinbarungen wurden diskutiert, verworfen, geändert, ergänzt und immer wieder beschlossen.
Viele Grüße
Helmut

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