Fahrlässiger Dr. Kirchner

Bürgerbegehren: Fahrlässige Erwiderungen von CSU-Stadtrat Kirchner

Stadtrat Dr. Eckhard Kirchner hätte allen Grund, sich an die eigene Nase zu fassen, bevor er anderen fahrlässige Unkenntnis über Entscheidungen im Stadtrat und Falschinformation durch Unterstellungen vorwirft.
1. Seine Behauptung, die CSU hätte bereits am 23. November das gerade auf den Weg gebrachte Bürgerbegehren ausdrücklich begrüßt und drei Tage später in der Stadtratssitzung sowohl diesem als auch dem Ratsbegehren der SPD uneingeschränkt zugestimmt, ist Unsinn. Das Bürgerbegehren wurde erst am Tag der Stadtratssitzung, dem 26. November im Rechtssinn eingereicht. In dieser Sitzung konnte weder eine Behandlung noch Zustimmung erfolgen, da zunächst eine Prüfung durch die Verwaltung erfolgen musste. Es stand erst am 17. Dezember zur Entscheidung auf der Tagesordnung. Grüne, ödp, FDP und FB haben in der Sitzung am 26. November zwar einen mit dem Bürgerbegehren wortgleichen Antrag auf ein Ratsbegehren eingebracht. Auch diesem Antrag hat der Stadtrat jedoch nicht inhaltlich zugestimmt, sondern gemäß Geschäftsordnung lediglich formal angenommen und zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung weitergereicht. Kirchner hätte das mit einem Blick in die öffentliche Sitzungsniederschrift erkennen können - und angesichts seines eigenen Fahrlässigkeitsmaßstabs auch müssen.
2. Inhaltlich wurde über das Ratsbegehren der SPD und den Gemeinschaftsantrag von Grünen, ödp, FDP und FB erst in der Sitzung am 17. Dezember entschieden. Dabei stimmte die CSU nur dem Ratsbegehren der SPD uneingeschränkt zu, lehnte den mit dem Bürgerbegehren wortgleichen Gemeinschaftsantrag jedoch ab. Das geschah, obwohl sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Zusammenlegung ausdrücklich gewünscht hatten. Das fragwürdige „Verdienst“ der CSU besteht darin, dass beim Bürgerentscheid am 7. März 2010 nun nicht eine einzige, klare und von etwa 1.600 Bürgerinnen und Bürgern gewollte Fragestellung zur Abstimmung kommt, sondern eine unnötige Verkomplizierung und Irreführung durch das SPD-Ratsbegehren erfolgt. Und dies, obwohl die CSU das Bürgerbegehren angeblich ausdrücklich begrüßt.
3. Die Dinge so darzustellen, als sei die Zulassung des Bürgerbegehrens ein Akt des politischen Entgegenkommens der CSU, ist ein starkes Stück. Der Stadtrat ist nämlich dazu verpflichtet, ein Bürgerbegehren zuzulassen, das die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Nachdem das Landratsamt die Rechtmäßigkeit bestätigt hat, wäre eine andere Entscheidung rechtswidrig gewesen.

Annegret Harms, Manfred Riederle, Martin Reichart
Stadtratsfraktion FB Unterschleißheim

Bürgerreporter:in:

Freie Bürgerschaft aus Unterschleißheim

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