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Verbraucherschutzaktion - Kampf dem konstruierten Schrott!

Die ÖDP startet im Jahr zwei018 eine bundesweite Schwerpunktaktion für die Wahljahre 2i018 / 2019:

„Mindestens fünf Jahre müssen Haushaltsgeräte halten“. Das politische Ziel ist, die gesetzliche Mängelhaftung für Haushaltsgeräte, Informations- und Unterhaltungselektronik sowie mechanische Geräte europaweit von zwei auf fünf Jahre zu verlängern. Dabei ist die Beweislastumkehr auf mindestens zwei Jahre auszudehnen. Die Reparierbarkeit von Geräten soll verbessert werden.

Der Bundesvorstand wird beauftragt, mit einer Petition, einer Online-Kampagne, am besten mit einer europäischen Bürgerinitiative und weiteren Maßnahmen, dieses Ziel zu bewerben und hierfür Kontakte zu interessierten Verbänden (z. B. Verbrauchschutz…) und Institutionen (z. B. Handwerkskammern …) zu suchen und zu intensivieren. Die Stiftung Warentest wird gebeten, bei ihren Tests die Reparaturfähigkeit eines Gerätes stärker in die Wertung einfließen zu lassen und eine Auflistung reparaturfreundlicher Geräte nach dem „Best Practices“ -Prinzip zu führen. Als ein Beispiel sei das Fairphone genannt.

Der Bundesparteitag der ÖDP bittet MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner, dieses Anliegen im Europäischen Parlament einzubringen. Den kommunalen Mandatsträgern werden Resolutionsanträge angeboten, die sie in den für die Abfallwirtschaft zuständigen Gremien einbringen können.

Das Ziel: Die für die Abfallwirtschaft zuständigen Gebietskörperschaften sollen zur Vermeidung von Abfall eine entsprechende Verlängerung der Mängelhaftung durch eine Petition oder Resolution befürworten. Darüber hinaus wird den Mandatsträgern eine Arbeitshilfe zu den Lebenszykluskosten bereitgestellt, damit sie die Beschaffung in den Kommunen bereits jetzt unter die Prämisse „Abfallvermeidung durch nachhaltige Beschaffung“ stellen können.

Beschlossen auf dem ÖDP-Bundesparteitag 2018 in Aschaffenburg.

ÖDP Kreisgruppe Uelzen

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58 Kommentare

> "Dafür müssen Rentner gar nix tun, weil sie in ihrem Arbeitsleben sich ihre Rente schon "erarbeitet" haben bzw. ihre Rente durch nachfolgende Generationen erarbeitet wird. Aber das wissen wir wohl alle, oder?"

Das gilt doch aber auch für dich, wenn du arbeitslos wirst. Du hast immer Steuern/Abgaben gezahlt und bekommst dann ALG. Nur eben nicht bedingungslos, sondern du musst rund um die Uhr Männchen machen... jeden Tag... um am Ersten deine Leistung zu erhalten...

Und ICH kenne KEINEN Rentner, der alltäglich irgendwelche Zwänge/Pflichten machen muss, um am Ersten SEINE Leistung zu erhalten...

Ob Hartzer oder Rentner - beide haben im Prinzip eingezahlt... aber nur der Rentner BEZIEHT die Leistung bedingungslos...

Und es gibt ja noch viele andere Sachen vom Staat, die auch bedingungslos sind (Kita, Kindergeld, Zuschüsse für Bauherren, Opernkartenvergünstigungen usw)

Und meinetwegen soll auch jeder SEINE Geschenke behalten... aber wenn man dann anderen nicht mal bedingungsloses Essen gönnt, weil es bedingungslos ist, aber bedingungslose Gratisnannys, Rente und Billigopernkarten toll findet oder gar nutzt, darf man sich nicht wundern wenn man ihnen diese Heu---äh-diesen Widerspruch unter die Nase reibt...

"Hier liegt dann die Ungerechtigkeit, denn ein niemals in seinem Leben Berufstätiger wird plötzlich zum Empfänger einer Witwenrente - DAS könnte man dann auch als bGE definieren!

...denn aus welchem Grund sollte "so jemand" eine Witwenrente erhalten???"

Richtig!
So wie meine Schwiegermutter.
Sie hat nie gearbeitet und bekommt Witwenrente.

...und bekommt sie bedingungslos!!!

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