ÖDP: Bundesverfassungsgericht ignoriert das Kindeswohl

Erziehungsgehalt überfällig!

Mit seinem Urteil vom 21. Juli bezeichnet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das gegenwärtige bundeseinheitliche Betreuungsgeld von 150 € für Eltern, die ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, als verfassungswidrig. Inhaltliche Argumente gegen ein solches Betreuungsgeld fehlen. Es werden lediglich die Voraussetzungen für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verneint, die in Art. 72 Abs. 2 GG genannt sind. Der Vorsitzende des ÖDP-Bundesarbeitskreises für Familie, Soziales, Gesundheit, Dr. Johannes Resch, dazu: „Die im einzelnen aufgeführten Begründungen für die Nichtzuständigkeit des Bundes sind bei genauer Betrachtung auch auf die vom Bund betriebene Krippenpolitik zu beziehen. Deren Rechtfertigung wäre dann gleichfalls verfassungsrechtlich zu verneinen und den Ländern zu überlassen.“

Die Krippenplatzgarantie durch den Bund werde vom BVerfG damit gerechtfertigt, dass sie im Interesse des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft erfolgt sei, was für das Betreuungsgeld nicht gelte. Beim Betreuungsgeld sei hingegen, so Dr. Resch, zwingend die Förderung des Kindeswohls anzuführen, das in eigener Verantwortung der Eltern liege. Dazu gehöre auch die Freiheit, ihre Kinder selbst zu betreuen. Das Kindeswohl finde im Urteil des BVerfG keine Beachtung. Die Interessen der Wirtschaft könnten jedoch, so die ÖDP, niemals vorrangig gegenüber dem Kindeswohl sein. Das sollte in einem neuen Normenkontrollverfahren geltend gemacht werden.

Auch die Feststellung des BVerfG, das Betreuungsgeld ermögliche keine Finanzierung einer privaten Alternative zur Krippenbetreuung, sei kein Argument gegen ein Betreuungsgeld, sondern allenfalls gegen dessen geringe Höhe.

Dr. Resch weiter: „Auf politischer Ebene sollte das Urteil Anlass sein, das Gesamtkonzept der U3-Betreuung mit seiner Diskriminierung von selbst betreuenden Eltern zu überdenken, zumal diese durch den Wegfall des Betreuungsgeldes nochmals verschärft wird. Auch die Benachteiligung von Mehr-Kind-Eltern und von noch in Ausbildung befindlichen Eltern beim Elterngeldgesetz ist hier anzuführen.“

Schlüssig und aus Sicht der ÖDP längst überfällig ist ein einheitliches angemessenes Erziehungsentgelt für alle Kinder unter drei Jahren, das von den Eltern frei verwendet werden könne, ob zur Eigenbetreuung oder zur Finanzierung einer von den Eltern gewählten Fremdbetreuung. Damit wäre dem jetzigen fragwürdigen System verschachtelter Begünstigungen und Benachteiligungen ein Ende gemacht und den Eltern die freie Wahl ihres Lebensstils ermöglicht. „Wenn das Grundgesetz wirklich fordert, dass die U3-Betreuung keine Bundessache, sondern Ländersache zu sein hat, dann fällt die Ausgestaltung eben in die Kompetenz der Länder. Wichtig ist nur, dass eine im Gegensatz zum jetzigen System diskriminierungsfreie und grundgesetzkonforme Lösung gefunden wird, die das Kindeswohl und die Elternfreiheit nicht außer Acht lässt“, so Dr. Resch abschließend.

Ökologisch-Demokratische Partei – Landesverband Niedersachsen

22.07.2015

Bürgerreporter:in:

Michael Falke aus Uelzen

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