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ÖDP begrüßt Verfassungsbeschwerde gegen Pflegefonds

„Das ist ein starkes und wichtiges Signal“

– mit diesen Worten kommentierte der familienpolitische Sprecher der ÖDP Bayern, Ulrich Hoffmann, die heute in Karlsruhe eingelegte Verfassungsbeschwerde von 376 Familien gegen viel zu hohe Sozialversicherungsbeiträge und insbesondere gegen die Finanzierung des Pflegevorsorgefonds.
Die strukturelle Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit gegenüber Eltern habe in Deutschland leider eine lange Geschichte, so Hoffmann. Bundeskanzler Konrad Adenauer habe mit den legendären Worten "Kinder kriegen die Leute immer" den Generationenvertrag mit diesem Geburtsfehler auf den Weg gebracht. Dieser rücke besonders kinderreiche Familien in die Nähe prekärer Lebensverhältnisse und sei verantwortlich für die beschämend hohe Zahl von in Armut lebenden Kindern.
„Die ÖDP ist an der Seite der Eltern, die sich diese Ungerechtigkeit und auch die Arroganz der politischen Eliten ihnen gegenüber nicht mehr gefallen lassen wollen und, statt einfach nur zu jammern, den Klageweg beschreiten“, so Hoffmann. Eltern finanzieren einerseits über ihre Kinder die kommende Generation der Beitragszahler für das umlagebasierte Sozialversicherungssystem und müssen zusätzlich finanzielle Beiträge in die Sozialversicherung leisten – „… ein eklatanter Verstoß gegen den von der Verfassung gebotenen Gleichheitsgrundsatz“, sagt Hoffmann. Für ihn ist die Tatsache, dass in den neu eingerichteten Pflegevorsorgefonds Eltern genauso einzahlen wie andere auch, ein fortgesetzter Verfassungsbruch. „Dieser Fond soll ein absehbares demographisches Problem der Zukunft lösen, für das die Eltern nun ganz bestimmt nicht verantwortlich sind“, so Hoffmann.
Dabei kann Hoffmann sich auf das Pflegeversicherungsurteil vom 3. April 2001 berufen, in dem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass es gegen das Grundgesetz verstoße, wenn „Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.“ Für die ÖDP ist es höchste Zeit, dass dieser Grundsatz auch auf Renten- und Krankenversicherung angewendet wird. ÖDP-Sprecher Hoffmann dankt ausdrücklich den beschwerdeführenden Familien sowie dem Familienbund der Katholiken und dem Deutschen Familienverband, die die Klage unterstützen.

ÖDP Kreisgruppe Uelzen

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