Landespflegekammer BW verlangt Registrierung
Pflegekammer ein Politikum

Ist das Ziel von Pflegekammern für die examinierte Pflegekraft erkennbar? Welchen Vorteil bringt die Zwangsmitgliedschaft mit noch ungenanntem Zwangsbeitrag? Welche Interessen sollen gewahrt werden?

Kann es wahr sein:
• Geben Politiker ihre Verantwortung weiter ab?
• Verbände sollen gestärkt werden!
• Höhlen Pflegekammern Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes aus?

Das Problem ist bekannt:

In der Pflege fehlen Fachkräfte. Wie kann sich daran etwas ändern. Der Pflegeberuf ist herausfordernd, anstrengend und oft schlecht bezahlt. Was in der öffentlichen Diskussion zu kurz kommt: Pflegepersonen machen ihre Arbeit trotz der schlechten Umstände gerne. Die Bevölkerung in Europa wird immer älter. Ein Drittel der vorhandenen Pflegekräfte, allein in Österreich ca. 42.000, gehen in den nächsten Jahren in Rente. Wir brauchen ein europäisches Konzept, keine Alleingänge in den Bundesländern. Die Pflegekatastrophe ist Realität. Pflegefachkräfte sollen das Problem lösen.

In wenigen Tagen bekommen über 113.000 Pflegefachpersonen in Baden-Württemberg Post vom Gründungsausschuss der Landespflegekammer. Sie erhalten Informationen zu ihrer Registrierung. - aktuell per 12.1.23 sind 114.000 durch Arbeitgeber gemeldet.

Bis zum 23. Februar haben die Angeschriebenen dann Zeit, einen möglichen Widerspruch, eine sogenannte Einwendung, an den Gründungsausschuss zurückzusenden. Die Pflegekammer wird nur errichtet, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Mitglieder vom Gründungsausschuss registriert wurden. Die Feststellung, ob das sogenannte Quorum erreicht wurde, trifft das Sozialministerium am 25. März. 2024.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich bis Ende 2023 insgesamt 101.544 Mitglieder der bestehenden Berufsverbände der geschätzten 220.000 examinierten Pflegekräfte registriert. Für 2021 wurden bereits 3 Mio. € verausgabt. Die Landesregierung zahlt die Mitgliedsbeiträge für die Pflegekammer in NRW bis zum Jahr 2027 in Höhe von rund 50 Millionen Euro aus Steuermitteln. Erst dann wird den Zwangsmitgliedern für 2028 der Beitragsbescheid in noch unbekannter Höhe zugestellt.

Die Beitragsordnung in Rheinland-Pfalz ist in 7 Beitragsklassen gestaffelt. Unter 500 € wird ein Jahresbeitrag von 30 € fällig ab 5.500 Brutto ein Beitrag von 300 €.

In Niedersachsen und Schleswig-Holstein führte der Zwangsbeitrag zur Auflösung der Pflegekammer. Bayern geht einen eigenen Weg ohne Zwangsbeitrag. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist Bayerns Stimme für die Pflege. Sie vertritt die Interessen der geschätzt rund 200.000 Pflegekräfte. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und beitragsfrei. Anders als Pflegekammern nimmt die VdPB auch Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer auf.

Wer nicht widerspricht, wird Zwangsmitglied mit einem noch unbekannten Zwangsbeitrag.

Mindestens drei Landespflegekammern

Die Idee der Pflegekammern wurde durch den damaligen Bundespflegebeauftragten und heutigen CDU-Sozialminister von NRW Herrn Laumann auf den Weg gebracht.
Die bereits installierte Bundespflegekammer ist erst formal beschlussfähig, wenn drei Landespflegekammern existieren.

Die Hansestadt Hamburg hat sich gegen eine Pflegekammer ausgesprochen, die beiden Pflegekammern Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde nach Protesten der Zwangsmitglieder wieder aufgelöst. Bayern geht einen eigenen Weg ohne Zwangsmitgliedschaft. Arbeitsfähig sind die Pflegekammern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfahlen. Die neue CDU-Regierung in Berlin versucht einen neuen Anlauf eine Pflegekammer zu installieren. Damit die notwendige Zahl drei in jedem Fall erreicht werden kann?

Fehlende Fachkräfte

Der Fachkräftemangel ist in allen Bereichen der Wirtschaft gegeben. Den geringsten Mangel gibt es in den Bereichen mit vielen gewerkschaftlich organisierten Mitgliedern. Dort bestehen Tarifverträge, ausgehandelt mit den Gewerkschaften und Arbeitgebern, mit guten Ausbildungsvergütungen.

Vielen ist unbekannt, bisher zahlten bereits gewerblich betreute Pflegebedürftige einen extra ausgewiesenen Ausbildungsbeitrag, in stationären Einrichtungen pflegetäglich 3 bis 6 Euro. Damit wurden überwiegend die Ausbildungseinrichtungen gezahlt.
Die Politik hat die mangelnde Entlohnung erkannt und es wurden Mindestgehälter in der Pflege bundesweit festgeschrieben. Durch die fehlenden Personalvertretungen ist die Einhaltung in über 50 % der betroffenen Einrichtungen, bei gegebener Refinanzierung über die Landespflegekassen, nicht unabhängig nachgewiesen. Im Dezember wurde nun politisch erklärt, dass eine Ausbildungsvergütung in der Pflege gezahlt werden soll, auch für Studenten im Fachbereich Pflege. Beträge wurden nicht genannt oder gar festgelegt.

Pflegekammern

• sind nur für examinierte Kräfte
• können keine Entgeltverhandlungen für ihre Mitglieder nach dem Tarifvertragsgesetz auf der Grundlage des Artikel 9 Abs. 3 GG vereinbaren.

Die Pflegekammer NRW ist nach Angaben der Sprecherin vom 29.12.2023 die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Berufspflichtverletzungen in der Pflege geht. Fast 20 Fälle von Gewalt gegen Pflegebedürftige sind der NRW-Pflegekammer binnen eines Jahres gemeldet worden. Fast alle Meldungen seien durch Staatsanwaltschaften an die Kammer herangetragen worden, sagte eine Sprecherin am Freitag auf Anfrage.

Wer sich nun noch der Mühe unterzieht, die zwei bestehenden Landes-Pflegekammern Rheinland-Pfalz und NRW und die bestehende Bundespflegekammer im Internet zu finden, wird eine Personenidentität feststellen. Aus der Sicht der Pflegekräfte ist auch hilfreich, sich die berufliche Stellung näher zu betrachten.

Diese Zeilen sollen den examinierten Pflegekräfte helfen, eine Entscheidung für oder gegen eine Mitgliedschaft in der Pflegekammer zu finden.

Das Problem:

In der Pflege fehlen Fachkräfte! Doch wieviele, dies wird in der Bundesrepublik nicht systematisch veröffentlicht.

Der Bundestag hat im Oktober 2023 mit den Stimmen der Ampelkoalition, ohne CDU/CSU, das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung verabschiedet. Demnach wird die akademische Ausbildung künftig als duales Studium organisiert, die Studenten erhalten für die gesamte Zeit eine "angemessene Vergütung". Wer bestimmt die Angemessenheit, es kann auf ein Aushandeln zwischen Einrichtungsträger und Kranken- und Pflegekassen auf dem Rücken der gesetzlich Versicherten herauslaufen oder die Bundesregierung mischt sich wieder vermittelnd ein. Es wird eine Kostenfrage und keine Anerkennung der Leistung sein.

Pflege ist facettenreich und die Tätigkeitsfelder im Gesundheitsbereich fehlen bisher in der öffentlichen Diskussion. Pflegekammern sollen Partner der Politik auf Augenhöhe sein, sie werden angehört. Eine Mitbestimmung oder Mitwirkung bei Pflege- oder Krankenversicherung ist weiter nicht gegeben. Die gewerblichen Anbieter, die Kassen im Verbund mit der Sozialhilfeträgern bestimmen das Verfahren.

Dem Leser stellen sich die Fragen:

Welche Interessen sollen mit der Pflegekammer gewahrt werden?

  • Was spricht gegen den bayrischen Weg? Pflege kann ohne Hilfskräfte und Angehörige nicht geleistet werden. Wer denkt da bei der Konstruktion der Pflegekammer nicht an "Teile und Herrsche".

• Ist der Zwangsbeitrag gut angelegt oder fehlt damit ein Beitragsteil für die Gewerkschaft? Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind in Deutschland demokratisch und systemerhaltend. Nur Gewerkschaften können Gehalts- und arbeitsgestaltende Tarifverträge mit den Arbeitgebern für alle Beschäftigten der jeweiligen Branche auf Augenhöhe verhandeln. Die geringe gewerkschaftliche Präsenz im Gesundheitswesen ist geschichtlich durch die Dominanz der Caritas- und Diakonieeinrichtungen gegeben. Beide Verbände übernehmen jeweils einseitig durch die Arbeitsrechtliche Kommission die Verhandlungsergebnisse des öffentlichen Bereiches, nicht so die privaten Träger. Der gesetzlich verfügte Mindestlohn in der Pflege, als eine Art der Allgemeinverbindlichkeit nach dem Tarifvertragsgesetz, zeigt die Aushöhlung des Grundgesetzes, damit den schleichenden Demokratieverlust. Eine weitere bewußte Schwächung des Gewerkschaftsgedankens, bei gleichzeitiger Stärkung der Träger von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, ist mit der Einführung der Pflegekammern gegeben.
Warum die Katze im Sack kaufen? Der politische Schaden, nach späterer Bekanntgabe des Beitrages, wird größer sein, als der erhoffte Frieden der Pflegekräfte. Gutgemeinte  und begründete Mindeststandards zur Wahrung der Würde der Gepflegten und der zu Pflegenden durch Papiere der Pflegekammern bleiben unverbindlich; bedürfen der einseitigen Umsetzung durch die Träger.

Demokratie lebt vom mitgestalten. Pflege muss ein notwendiger Teil der Daseinsvorsorge werden und darf nicht länger ein lukrativer Zweig für Investoren mit (internationalen) Konzernen ohne Sanktionen sein. Allein die Träger profitieren von einem guten Pflegeimage und sind in der Pflicht die Kosten der Pflegekammer mindestens hälftig mitzutragen.

Eine Abstimmung indirekt beeinflussen!?

Kurze und unklare Angaben.
Es wird mit der Trägheit, der Unwissenheit (Dummheit) und fehlender Zeit gerechnet.
Gerade examinierte Pflegekräfte sind überproportional in die Arbeit eingespannt und müssen die wenige Freizeit zur Regeneration nutzen.  Hier das sechsseitige (6) AnschreibenSiehe Seite drei. 
Auch indirekte Angstmachen gehört dazu. Siehe Stefanie Schlüter. im Staatsanzeiger BW.

Die Beteiligten werden aufgefordert aktiv zu werden.

Wird es jede zweite Kraft schaffen das Einwendungsformular mit Ort, Datum und Unterschrift rechtzeitig zur Post zu geben ODER sich an den PC zusetzen mit den Zugangsdaten aus dem Schreiben zum Registrierung  der Link https://meldeportal-pflegekammer-bw.de ist nicht immer zu erreichen. (Service-Telefonnummer: 0241 – 70 52 55 000. Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr ) zu gehen und die "Einwendung" anzuklicken und die Daten einzugeben. "Ein Kreuz bei sonstigen Gründen" Text: Ablehnung der Pflegekammer. Speichern nicht vergessen und ein Screenshot zum Nachweis.
Eine Entscheidung ist bis zum 20.2.24 gefordert!!

Bürgerreporter:in:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen (NW)

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