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Weißer Hautkrebs (Basaliom): Operation oder Photodynamische Therapie (PDT)?

Diese Frage stellte ich mir vor einiger Zeit, denn zum wiederholten Mal hatte mein Dermatologe ein Basaliom bei mir entdeckt. Die Laboruntersuchung der Gewebeprobe bestätigte seine Diagnose.

Sechs Operationen im Gesichts- und Kopfbereich hatte ich im Laufe der letzten Jahre bereits über mich ergehen lassen müssen. Einige davon mussten sogar wiederholt werden, weil das bösartige Gewebe beim ersten Mal nicht vollständig entfernt wurde.

Nun stand wieder eine OP bevor, an die ich mit Grausen dachte: Mitten auf dem Nasenrücken!

Da sah ich zufällig im NDR eine Sendung des Gesundheitsmagazins VISITE, worin Experten u.a. über die Photodynamische Therapie (PDT) zur Behandlung von Basaliomen berichteten. Weltweit durchgeführte klinische Studien hätten sehr gute Ergebnisse erzielt.

Bei dieser Therapie wird ein mit einer Spezialsalbe präpariertes Pflaster auf die Stelle geklebt, abgedeckt und nach einer Einwirkungszeit von ca. 4 Stunden wieder entfernt. Die Stelle wird danach 10 Minuten lang mit einem speziellen Rotlicht bestrahlt. Diese Prozedur wird in einer zweiten Sitzung nach etwa einer Woche wiederholt, und das Basaliom müsste verschwunden sein.

Ich sprach meinen Dermatologen darauf an: Aber selbstverständlich würde er diese Therapie anwenden, hätte auch bereits viele Erfolge zu verzeichnen, aber ... - und nun kommt der Pferdefuß - ... die meisten Krankenkassen würden die Kosten hierfür nicht übernehmen!

Dazu gehört auch meine Kasse, wie ich auf Anfrage erfuhr. Man sei aber aus Kulanzgründen bereit - ich bin fast 60 Jahre Mitglied -, mir einen kleinen Zuschuss zu gewähren. Immerhin!

Trotz allem entschied ich mich für diese Behandlung, denn noch mehr Narben im Gesicht wollte ich mir ersparen. Die Therapie wurde mit gutem Erfolg beendet. Lediglich ein kleiner roter Fleck zeigt die Stelle, an der sich das Basaliom befand.

Aber die Sache ließ mir keine Ruhe.

Mir ging es gar nicht nur um meine Kosten. Vielmehr ärgerte es mich, dass die Kosten für eine Operation, die Schmerzen macht und Narben hinterlässt, höher sind als die für eine PDT. Und die hätte die Krankenkasse ja problemlos bezahlt!

Also schrieb ich an die Direktion meiner Krankenkasse und bat darum, die Photodynamische Therapie (PDT) zur Behandlung von Basaliomen endlich als Regelleistung in den Leistungskatalog aufzunehmen, zumal etliche private Versicherer die Kosten bereits übernähmen.

Die Ablehnung kam postwendend. Ich zitiere die Begründung:

"Bei der Photodynamischen Therapie handelt es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB), die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten ist.

Die Prüfung und Feststellung, ob eine neue Behandlungsmethode dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, obliegt nicht der einzelnen Krankenkasse, sondern dem Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.

Eine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt für die Photodynamische Therapie bisher nicht vor. Wir dürfen aus diesem Grunde für diese Methode keine Kosten übernehmen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.03.2000 - Az.: B 1 KR 11/98 R)."

Nun frage ich Betroffene:

1. Haben Sie schon Erfahrungen mit der PDT zur Behandlung von Basaliomen
gemacht?
2. Hat Ihre Krankenkasse (ggfs. welche) die Kosten übernommen?
3. Ist Ihnen bekannt, ob bereits eine Empfehlung des Gemeinsamen
Bundesausschusses für die PDT von irgend einer Seite beantragt oder in die
Wege geleitet worden ist?
4. An wen könnte man sich wenden, um mehr zu erfahren?

Ich vermute, dass ich zukünftig wegen dieser Hautkrankheit noch öfter behandelt werden muss. Deshalb bin ich an einer Übernahme der PDT in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen naturgemäß sehr interessiert.

Über Antworten und Hinweise würde ich mich freuen und bedanke mich im voraus ganz herzlich!

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5 Kommentare

Ich danke euch allen ganz herzlich für die Anteilnahme. Zum Glück handelt es sich ja "nur" um den weißen Hautkrebs, der im Gegensatz zum schwarzen nicht streut. Trotzdem muss er beseitigt werden, da er wächst und gesundes Gewebe zerstört.

@ Jana: Vielen Dank für den Tipp; werde mich an den Sozialverband VDK wenden

Liebe Grüße Irmgard

Auch ich möchte mich zu den Beiträgen äusser, leider auch als betroffener, zum
2 ten mal steht mir die BDT Behandlung mit 700,-€ Selbstbeteiligung an!
Thema Geld: ich habe mich bei div. Stellen, auch beim VDK gründlich erkundigt: PDT ist nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen!! wohl aber bei den privaten Krankenkassen.
Warum nicht: unsere liebe fürsorgliche Ärzteschaft, mit ihrer Lobby, verhindert das erfolgreich warum, ganz einfach: von den Kassen würden sie mit 80,- bis 100,-€ abgespeist, aber bei den IGEL Leistungen, kann man von den Betroffenen einfach das zehn-fache fordern.
So ist das, aber die Krankenkassenbeiträge dürfen wir ja weiter bezahlen! ein Hoch auf unser Gesundheitssystem.
Liebe Grüße von Rolf

Danke Rolf für deinen Kommentar. Dass die PDT nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist, habe ich ja in meinem Beitrag ausgeführt. Deshalb hatte ich inzwischen auch direkt an den VDK hier in Hannover geschrieben und darum gebeten, sich für die Aufnahme einzusetzen. Habe aber bisher noch nichts wieder gehört.
Du wirst allerdings mit deiner Annahme Recht haben, dass die Ärzteschaft - aus den erwähnten Gründen - hier nicht mitziehen wird, es sei denn, sie werden von den anderen überstimmt. Na, warten wir es ab; mehr können wir ohnehin nicht tun. Dir wünsche ich viel Erfolg für deine Behandlung.
Gruß Irmgard

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