myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Ein Gefühl der Machtlosigkeit, Umweltverschmutzung bleibt unbeachtet.

Zweierlei Maß oder wie?

Gehen wir mal davon aus das ein Mitbürger/in bei einem Spaziergang ein unaufhaltsames Bedürfnis zum lösen einer kleinen Notdurft hat, sich hinter einem Gebüsch oder großen Baum versteckt und sich nun löst. Nachdem dieser Mitbürger/in fertig ist, sein Versteck verlässt und von Anbeginn dabei beobachtet wurde von einem Staatsdiener, was wäre wohl der günstigste Fall für diesen Übeltäter/in?

Wer Glück hat, dem droht lediglich ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das genau angesetzt ist, regelt jede Region selbstständig.

Besonders strenge Städte verhängen dafür sogar bis zu 5000 Euro Strafe.
Einige Beispielstädte sind Erfurt, Hannover oder auch Stuttgart, wo für Wildpinkeln ein saftiges Bußgeld verlangt wird.

Wie verhält sich das aber wenn das „Wildpinkeln“ wie ein Sandkorn in der Wüste wäre, gegen Zentnerweise Fäkalien mit Toilettenpapier und unzählige Kubikmeter ungeklärte Abwasser, in einen, durch die Gemeinde fließenden Bach eingeleitet wird?
Wie hoch wäre hier das Bußgeld? Wer ist hier der Übeltäter? Zahlt der auch Bußgeld?

Wenn die zuständige Stadt bzw. Abteilung nichts dagegen unternimmt? Gerade nach dem Bericht im TV in der Sendung Panorama vom 6.2.18, wo über Keimbelastung der Abwässer berichtet wurde, da sollte doch eine gewisse Sensibilität bei der Gewässerverschmutzung vorrangig auf bekannte Probleme gelenkt werden.

Oder gehen wir zurück in das Mittelalter? Wo Städte ihre Kanalisation ungeklärt einfach mal so in die Bäche und Flüsse einleitete? Abwassergebühren sollten doch dazu eingesetzt werden die ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer zu gewährleisten. Sind irgendwo Schwachstellen in der Abwasserbeseitigung so kann man als zahlender Bürger doch erwarten dass diese umgehend entsprechend beseitigt werden. Ausreden wie „geht nicht, oder kein Geld“ oder andere Ausreden, sind da wohl sicherlich fehl am Platz. Denn „Geht nicht“ gibt es nicht, sonder ist für mich nur ein Ausdruck von „Nicht wollen“ und „Mir doch egal, ich wohne hier nicht“!!

Eine Umweltverschmutzung von Privatleuten wird härtest bestraft, selbst wenn diese geringer ausfällt wie das was man auf den Bildern sehen kann.

Offene Frage: Geehrte Damen und Herren der Abwasserwirtschaft, Herr Bürgermeister der Stadt Springe, was gedenken Sie zu unternehmen???

Am Montag den 12.2.18 wurde zumindestens der Großteil der angesammelten festen Fäkalien abgesaugt bzw, entfernt.  Warten wir mal ab bis es wieder so ausschaut, ich werde es beobachten und berichten.

  • Vorfluter am Hüpeder Bach I
  • hochgeladen von Uwe Szwiontek
  • Bild 1 / 4
  • Vorfluter am Hüpeder Bach II
  • hochgeladen von Uwe Szwiontek
  • Bild 2 / 4
  • Vorfluter am Hüpeder Bach III
  • hochgeladen von Uwe Szwiontek
  • Bild 3 / 4
  • Vorfluter am Hüpeder Bach IV
  • hochgeladen von Uwe Szwiontek
  • Bild 4 / 4

Weitere Beiträge zu den Themen

UmweltverschmutzungUmweltBennigsenKeime im WasserGewässerverunreinigungenNaturgefährdung

1 Kommentar

> "Umweltverschmutzung bleibt unbeachtet."

Hier im Forum wohl auch.
Mal wieder.
UMWELTschutz interessiert heutzutage eben keine Sau mehr.
Leider...

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

SaisonstartTVB