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Bebauungsplan für Gelände Altes Rathaus vom Ortsrat abgelehnt

Der Ortsrat Letter hat den Bebauungsplan Nr. 54 für das Gelände des Alten Rathauses am 28.8.18 abglehnt.

Entwurf Bebauungsplan: https://seelze.more-rubin1.de/show_anlagen.php?_ty...

Kritisch ist auf Seite 7 die in einem Satz "untergejubelte" Änderung des Flächennutzungsplanes. Der weist für das Gebiet eine Gemeinbedarfsfläche aus. Notwendig für die geplante Bebauung ist die Ausweisung als Wohngebiet.

Die Begründung: "Eine Nutzung für den Gemeinbedarf wird an diesem Standort nicht mehr angestrebt, da hierfür andere gut geeignete Flächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen". Auf Nachfrage wurde von der Stadt eingeräumt, daß es diese alternativen Flächen nicht gibt.

So stellt sich die Frage, wie die Entwicklung in Letter weiter gehen soll. Alle übrigen Gemeinbedarfsflächen sind bzw. werden durch Verdichtung der Bebauung gerade bis an die Grenzen zugebaut (Schulen, Kitas, Kirche). Weitere Flächen gibt es in Letter nicht, aber den Bedarf an Räumen für Gemeinwesenarbeit. Selbst wenn Seelze im Moment das Geld nicht hat, um diese Räume zu schaffen, wird mit der Umwidmung der Fläche von Gemeinbedarfsfläche in Wohngebiet diese Möglichkeit für immer verbaut. Das ist nicht vertretbar.

Vielleicht wäre die Teilung des Grundstückes eine Lösung, damit die Stadt die Option für Gemeinbedarf behält.

Leider ist zu befürchten, daß der Beschluß des Ortsrates Letter den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht verhindern wird.

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