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LandFrauen-Frühstück am 14.03.2015

Verbraucherrechte kennen und nutzen

Frühstück ist was Feines, vor allem in netter Gesellschaft! Nachdem das Buffet in den Bürgerstuben keine Wünsche offen ließ, konnten die in großer Zahl erschienenen Landfrauen einem Vortrag über Verbraucherrechte folgen. So Manchem war nicht bewusst, welche Verbraucherrechte es gibt und welche Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, um zu seinem Recht zu kommen. Wer kennt das nicht, das Telefon klingelt und es meldet sich eine Dame oder ein Herr die/der mit geschulter Stimme und dem unschlagbaren Angebot für die ultimativ günstigste Telefonverbindung wirbt. Ob Telefon, Strom, Zeitung oder Wein, auf die eine oder andere Art und Weise haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Vergangenheit bereits Bekanntschaft mit Werbeanrufen gemacht. Der beste Rat ist, sich höflich zu bedanken und aufzulegen. Nie sollten persönliche Daten weiter gegeben werden. Außerdem wurde auf die Aufbewahrungsfristen von Rechnungen und Kassenbelege und Widerrufsfristen hingewiesen. Wie lange muss ein Gutschein eingelöst werden? Nachdem Sachmängelhaftung, Herstellergarantie, Robinson Liste und viele andere Begriffe erklärt und besprochen wurden, war der Vormittag auch schon wieder herum. Weitere Informationen zum Verbraucherschutz können über die Internetseite des Bundesverbraucherministeriums eingeholt werden. Ein trockenes Thema? Ja vielleicht, solche Themen sind ein wenig trocken, Getränke standen jedoch in ausreichender Menge zur Verfügung! Gäste sind zu den Veranstaltungen der Landfrauenvereine herzlich willkommen, um eine kleine Spende wird gebeten.
Kerstin Röhrbein

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