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Führerscheinstellen werden zusammengelegt

Das Landratsamt Augsburg wird den Fachbereich der Fahrerlaubnisbehörde in Schwabmünchen zum 19. Dezember dieses Jahres auflösen. Für alle Dienstgeschäfte im Bereich des Führerscheinwesens stehen den Bürgern fortan die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gersthofen zur Verfügung. Die anderen Servicebereiche der Außenstelle Schwabmünchen, insbesondere die Zulassungsstelle, bleiben aber unverändert in Schwabmünchen bestehen!

Unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen kann der Dienstbetrieb der kleinen Außenstelle nicht weiter aufrecht erhalten werden. Die beiden Fachbereiche und die Bediensteten (bisher in Schwabmünchen und Gersthofen) werden nun in Gersthofen zusammengefasst. Durch die Zusammenführung der Aufgaben wird eine Vollzeitstelle eingespart.

Für die überwiegende Anzahl der Bürger entstehen durch die Auflösung der Fahrerlaubnisbehörde im Süden des Landkreises keine Nachteile: Zum einen erwartet die Kunden in Gersthofen ein modernes und bürgerfreundliches Servicezentrum, das im vergangenen Jahr mit erheblichem finanziellen Aufwand behindertengerecht und barrierefrei umgebaut wurde und das über alle nötigen Kapazitäten verfügt, um für einen reibungslosen Verwaltungsablauf zu garantieren. Wo die inhaltliche Bearbeitung ihrer Anträge erfolgt, ist für die Bürger letztlich nicht relevant. Wichtig ist die räumliche Nähe nur im Hinblick auf die Antragstellung und die Abholung der Führerscheine. Die größte Kundengruppe sind dabei die Führerscheinneulinge. Diese können, wie bisher schon überwiegend praktiziert, ihre Anträge direkt in der Wohnortgemeinde abgeben. Von dort werden die Anträge an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Nur ein relativ kleiner Personenkreis gab seine Erstanträge bisher persönlich in Schwabmünchen ab.

Die Erteilung der Fahrerlaubnis wird im Anschluss an die praktische Fahrerlaubnisprüfung durch den Sachverständigen vorgenommen. Der Personenkreis der Fahranfänger mit begleitetem Fahren, fast drei Viertel der Prüflinge, erhält die sogenannte Prüfbescheinigung gleich ausgehändigt. Der „richtige“ Führerschein, in Form der Karte, wird künftig postalisch durch die Fahrerlaubnisbehörde bzw. im Direktversand durch die Bundesdruckerei zeitgerecht vor dem 18. Geburtstag übersandt.

Lediglich für besondere Konstellationen, wie Verlängerungen von Lkw- oder Busführerscheinen, internationalen Führerscheinen oder Neuerteilungen nach Entzug der Fahrerlaubnis ist auch künftig noch eine Vorsprache bei der Behörde in Gersthofen erforderlich.

Text: Landratsamt Augsburg

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