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Glaubensgemeinschaften
Schicksalhafte religiöse Zugehörigkeiten - wo bleibt die individuelle Selbstbestimmung und Entscheidung?

Es gibt Erwachsene, die sich zu einer religiösen Konfession bekennen und sich mittels vorgegebener Rituale aufnehmen lassen in die freiwillig gewählte Religionsgemeinschaft. Völlig in Ordnung, eine Selbstbestimmung, die zu respektieren ist.

Kinder können diese Konfessionsentscheidung noch nicht treffen. Dennoch werden sie fremdbestimmt einer Glaubensgemeinschaft zugeordnet. Schauen wir mal auf die drei großen Buchreligionen, aufs Judentum, aufs Christentum, auf den Islam.

Das Kind einer jüdischen Mutter gilt automatisch als Jude, das Kind christlicher Eltern gilt, sollten sich diese zur Taufe des Kindes entschließen, als Christ, ansonsten nicht, das Kind muslimischer Eltern gilt automatisch als Muslim. Schicksalhaft fürs Kind, jedenfalls nicht selbstbestimmt.

Irgendwann werden die Kinder erwachsen, überschreiten endgültig die Grenze von unvermeidlicher Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung und können somit für sich selbst Entscheidungen treffen. Viele bleiben freiwillig in ihren Glaubensgemeinschaften, doch was, wenn sie sich umorientieren wollen zur Konfessionslosigkeit oder zu anderen Konfessionen?
 
Ausstieg aus der jüdischen Glaubensgemeinschaft? Ist im Judentum nicht vorgesehen.
Ausstieg aus der christlichen Glaubensgemeinschaft? Ist möglich durch beim Standesamt geäußerten Kirchenaustritt.
Ausstieg aus der islamischen Glaubensgemeinschaft? Ist im Islam nicht vorgesehen.

Was das Zugeständnis zur Selbstbestimmung betrifft, scheint mir das Christentum voranzugehen.

Ob Judentum und Islam irgendwann folgen?

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ReligionenKonfessionenFremdbestimmung

5 Kommentare

Herr Falkner, ich glaube, für ich persönlich könnten sie das durchaus. Aber offiziell sind Sie einmal Jude/Moslem, immer Jude/Moslem!

  • Gelöschter Nutzer am 03.08.2023 um 08:52
Gelöschter Kommentar
  • Gelöschter Nutzer am 03.08.2023 um 11:14
Gelöschter Kommentar
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