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BLSV warnt Sportvereine vor sorglosem Umgang mit Marken- und Urheberrechten

Pfaffenhofen (rry) ZUMBA®, CrossFit® und vieles mehr - jedes Jahr werden Vorsitzende, Abteilungs- und Übungsleiter sowie interessierte Sportlerinnen und Sportler in den Sportvereinen mit neuen Programmen konfrontiert, die die Mitglieder auf mehr oder weniger innovative Art und Weise zur Sportausübung anhalten sollen. Häufig sind es auch neue Sportgeräte die zum Einsatz kommen. Doch Vorsicht: „Im Umgang mit diesen modernen Sport- und Fitnesstrends sind die Rechtsgebiete Marken- und Urheberrecht zu beachten“, warnt Florian Weiß, Kreisvorsitzender des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV), vor einem allzu sorglosen Umgang mit solchen Trendsportarten.

„Sie sollten bei Sportangeboten darauf achten, dass bestimmte Konzepte, wie beispielsweise ZUMBA, CrossFit oder ENER-CHI auf marken- und urheberrechtlicher Ebene geschützt sind und deshalb bei der Verwendung von Logos, Markennamen sowie bestimmten Bildungsinhalten Vorsicht geboten ist“, klärt Weiß seine Kollegen in den Vereinsvorständen auf.

Damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen in Form von Klagen kommt, verweist der BLSV-Chef auf eine Zusammenstellung des Verbandes über die wichtigsten Marken- und Urheberrechte. Sein Tipp: „Achten Sie bei der Namensgebung auf geschützte Wortmarken, vergewissern Sie sich, dass Sie keine geschützten Markennamen unberechtigt verwenden.“ Welche Namen geschützt sind, kann man abfragen unter http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einstei... Das Info-Blatt kann auch auf der Homepage des BLSV-Kreises Pfaffenhofen (www.blsv-kreis-pfaffenhofen.de) abgerufen werden.

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