3000 Euro Schmerzensgeld für einen Mörder - im Namen des Volkes ?

Das ist ein sehr gefährliches Signal und ob dieses Urteil im Namen des Volkes auch im Sinne desselben ist, bin ich nicht überzeugt.
Ich frage mich aber schon auch warum klagen eigentlich die Opfer bzw. deren Angehörige ihrerseits nicht Schmerzensgeld ein - vom Täter - . Der Staat könnte den Betrag vorschiessen und - vom Täter als Verursacher zu gegebener Zeit zurückfordern. (Ähnliches Vorgehen wie bei der Unterhaltszahlung).
Denn: Eine Straftat sühnen ist die eine Seite, aber die Wiedergutmachung des zugefügten Leides eine andere. Und bitte jetzt nicht mit - damit kann man auch kein Opfer wieder lebendig machen - kommen. Wenn ich jemanden eine gscheite Watschn (Ohrfeige) gebe, verklagt mich der Getroffene auf Schmerzensgeld - aber deswegen sind die Schmerzen auch nicht weg.

Bürgerreporter:in:

Franz Knöferl aus Pfaffenhofen

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