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Eichelmast und Schweinehirt – Wipshäuser Wolfgang Borngräber erforscht das Landleben vor 500 Jahren

Die Eichelmast, in deutschsprachigem Gebiet verbreitet auch Eckerich genannt, war in Mitteleuropa eine einst weit verbreitete landwirtschaftliche Praxis. Hausschweine wurden in die Wälder getrieben, damit sie sich dort an Eicheln, Bucheckern und Kastanien satt fraßen. Dabei bezeichnete das Wort Mast ursprünglich die als Viehfutter dienenden Baumfrüchte. Später wurde es auf Eicheln und Bucheckern als Schweinefutter eingeschränkt. Die Tiere waren damals sehr viel kleiner und ähnelten noch sehr den robusten Wildschweinen. Den Ebern stutzte man die gebogenen Eckzähne, damit sich die Tiere nicht untereinander verletzten. Ähnlich wie bei den Kühen in den Alpenregionen, wurden den Schweinen kleine Glocken umgebunden, um verirrte Tiere besser aufzuspüren können. Schützender Hut, oft ein Horn und ein langer Knüppel waren die Kennzeichen des Schweinehirten, der regelmäßig die Tiere im Dorf „einsammelte“. Im Laubwald begann dann seine eigentliche Arbeit, die sich nicht im Bewachen der Tiere erschöpfte, sondern im Abschlagen der Früchte durch Schleudern seines Knüppels in die Baumkronen.
Die Schweinehirten gab es auch nach dem Aufkommen der Stallfütterung noch bis in die Zeit der beiden Weltkriege. Der Gemeindehirte war oft am unteren Rand der ländlichen Gesellschaft. Er erhielt seinen vereinbarten Lohn (meist am Sonntag vor Martini) von der Gemeinde und von den Bauern, die im Mittelalter noch 90% der Bevölkerung darstellten und lebte u.a. auch vom seinem Hirtenacker.

Vieh-Diebstahl wurde als große „Schweinerei“ hart bestraft

Schon bei den Germanen, deren Vieh oft tagelang in den Wäldern weidete, wurde Schweinediebstahl z.B. härter bestraft als das Entwenden von Feldfrucht. Im Spätmittelalter gab es eine regelrechte Gebührenordnung für solche Vergehen, die für gestohlene Ferkel, trächtige Säue oder schlachtreife Schweine unterschiedlich hohe Geldstrafen vorsah.
Der Wipshäuser Heimatpfleger Wolfgang Borngräber hat erforscht wie man vor 500 Jahren mit dem Nutzvieh in unserer Gegend die Eichelmast betrieb. In einer Überlieferung aus dem Jahre 1596 heißt es, „dass es bei Alvesse eine Holzung gibt, die der Stummel genannt wird. Es ist ein jungfrisch Eichen- und Buchenwald, mit starken Eichen und Buchen wohl bewachsen und gehört den vier Gevettern von Mahrenholtz, jedem ein Teil, und sind die Leute zu Alvesse keineswegs befugt, sich daraus Bau- und Feuerholz zu holen. Sie haben zu Mastzeiten die Gerechtigkeit 21 Schweine einzutreiben.“

Waldfrevel und Zoff um Mastrechte

Die Edelherren von Marenholtz besaßen zwar die Eigentumsrechte für den Stummel, doch ihre Güter lagen, abgesehen von Schloss Schwülper und dem Rittergut Müden, teilweise weiter entfernt. Trotzdem profitierten sie davon, den die Alvesser durften gegen eine Pacht-Gebühr das Privileg erwerben. Allerdings nutzten sie die Abwesenheit der Landeigentümer gnadenlos aus und fütterten ihren gesamten Bestand an Schweinen im Wald und stahlen zudem noch Holz!

Als das überhand nahm, kündigten die Herren von Mahrenholtz den Alvessern den Pachtvertrag und überschrieben im Jahre 1605 die Mast-Rechte fortan an die Wipshäuser. Die reuigen Alvesser wollten die Neuverpachtung gern rückgängig machen und boten den Besitzern sogar vergeblich eine höher Pacht. Beide Dörfer gehörten zur Gografschaft Edemissen im Amt Meinersen; waren aber lange schon zerstritten! Daher ließen die Wipshäuser nun die Alvesser „zappeln“ und kassierten von ihnen regelmäßig Gebühren, wenn sich deren Borstenvieh wieder einmal in den Wald verirrt hatte! Die Alvesser wandten sich notgedrungen mit einer Eingabe an Herzog Ernst von Lüneburg, die mit „arme gehorsame Untertanen sämtliche Leute von Alvesse“ unterzeichnet ist. Nach Einschätzung von Wolfgang Borngräber jedoch ohne Erfolg, denn die Mastrechte blieben vorerst bei den Wipshäusern.
„Kurze Zeit später brach der 30-jährige Krieg aus; Recht und Gesetz galten nur noch wenig. Die Bauern wurden beraubt und sie selbst nahmen sich letztlich in ihrer Not was sie brauchten“, berichtet der Ortsheimatpfleger „1667 bestand das betreffende Waldgebiet immerhin noch aus 349 Bäumen, wie aus einer alten Bestandsaufnahme hervorgeht“, so Borngräber.

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3 Kommentare

den ärger mit dem schweine hüten gab es auch bei uns. heuchelheim und kinzenbach sind offiziel eine gemeinde geworden. inoffiziel hat noch heute jeder die grenze zu kennen und kein heuchelheimer und auch kein kinzenbacher kommt auf die idee dem schweinefutter und schweinedieben ein hallo zu sagen. der kommt doch aus kinzenbach,, sagt man als ausrede wenn sich jemand nicht an ein versprechen gehalten hat. nur die ,, zugereisten,, zugezogen oder ,, beigefreiten,, also diejenigen die einen heuchelheimer oder kinzenbacher geheiratet haben halten sich nicht daran. heuchelheimer ist man erst bei 3 generationen auf dem friedhof und einer im kindergarten. einfach herzlich dieser uralte dorfstreit.

Wir waren hier immer finsterste Provinz, das gilt insbesondere für die sehr kleinen Dörfer im Nordkreis. Hier beginnt fast die Lüneburger Heide, wo man schon mal 20 Minuten fahren kann, ohne einen Menschen zu sehen ( ... ist aber manchmal ganz nett ...)

heuchelheim war schon immer ein kleines stures reiches dorf.
dazu kommt das heuchelheim und kinzenbach ständig wechelnder herrschaft ausgesetzt war. 1585 kam es zwischen dem Landgrafen von Hessen und dem Grafen von Nassau-Weilburg zum Teilungsvertrag und somit war auch die ursprüngliche Gemeinsamkeit von Heuchelheim und Kinzenbach aufgehoben. Zwischen den beiden Orten Heuchelheim und Kinzenbach verlief nun eine Grenze und so blieb es mehrere hundert Jahre lang. In dieser Zeit, also im 16. Jahrhundert, begann auch der Waldstreit. Heuchelheim und Kinzenbach hatten als gemeinsamen Besitz einen Wald innerhalb des Gebietes um den Himberg, als Heuchelheimer Wald bekannt, und eine Weide, die „Völkerbach“ genannt wurde. Die Landesherren hatten bei der Teilung nur die Gemarkungen durch eine Landesgrenze geschieden, aber die Rechte der beiden Orte an diesem Wald blieben unverändert. Einnahmen aus dem Wald, Brennholz und
andere Nutzung wurden nach Haushalten verteilt. Beide Gemeinden hatten auch das Recht, Schweine in den Wald zu treiben und wenn genügend Futter vorhanden war, durften auch andere Gemeinden Schweine gegen Mastgeld dorthin treiben. Das Märkerding, das Forst- und Waldgericht, zu dem aus jeder Gemeinde zwei Märker gewählt wurden, regelte einige grundsätzliche Dinge, wie z. B. die Holzabfuhr. Von Heuchelheim aus betrachtet lag der Wald nun im Ausland und die Heuchelheimer konnten nur über die Gemarkung Kinzenbach in den Wald gelangen. Eigentlich verwundert es da nicht, dass es immer wieder zwischen beiden Gemeinden zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten um die Waldnutzung und die Anwendung einzelner Vertragsbestimmungen kam. Letztlich ging es dabei immer wieder um die Frage, ob der auf nassauischem Gebiet gelegene Wald nun hessisch oder nassauisch sei. Auftakt eines lange dauernden Streits war im Jahre 1702 die Pfändung der zur Nachmast getriebenen Heuchelheimer Schweine durch Kinzenbach. Bei einem zweiten Eichelfall nahm Kinzenbach die dann mögliche Nachmast für sich allein in Anspruch und verlangte später auch die Hälfte des Holzes
statt der Aufteilung nach Haushaltungen. Man stritt um die missbräuchliche
Verwendung von Holzerträgen und der Streit wurde immer unübersichtlicher und verzwickter. Die Heuchelheimer erhielten aus dem Wald 28 Wagen Holz, die für den Bau eines Back- und Rathauses gedacht waren. Aber anstatt mit dem Bau zu beginnen, verkauften sie das Holz. Nun verlangte Kinzenbach eine Entschädigung. Heuchelheim bot zunächst einen Geldanteil vom Erlös des verkauften Holzes, zog dieses Angebot aber wieder zurück. Dies verärgerte die Kinzenbacher, sie holten sich in Eigenregie als Entschädigung Holz. Dies wiederum missfiel den Heuchelheimern, und bei Gelegenheit transportierten einen durch Sturm gefällten Baum ab. Nun waren wiederum die Kinzenbacher verärgert und pfändeten sogleich den Heuchelheimern Ochsen, Pferd und sechs Schweine. Das Gießener Amt (zuständig für Heuchelheim) beantragte in Weilburg (zuständig für Kinzenbach) die Herausgabe der Tiere und veranlasste eine Zusammenkunft, bei der die Missstände geklärt werden sollten. Bedauerlicherweise kam es jedoch zu keiner Einigung. In der
Zwischenzeit verkauften die Kinzenbacher schon die sechs Schweine und hielten die Ochsen und das Pferd noch monatelang zurück. Hilfe durch die Obrigkeit blieb aus. Nun griffen die Heuchelheimer zur Selbsthilfe. „Wie du mir, so ich dir“ dachten sie sich wohl und nahmen den Kinzenbacher Bauern auf der Landstraße acht Pferde ab, die sie auch auf Befehl des Gießener Amtes nicht zurückgaben. Weitere Zwischenfälle ereigneten sich, und schließlich raubten die Heuchelheimer die gesamte Kinzenbacher Schweineherde und verkauften sie an einen Metzger. Die Situation war mehr als verfahren. Bei all diesen Vorgängen hatte die nassauische Obrigkeit Kinzenbach stets unterstützt und Heuchelheim auch mehrfach vor Gericht geladen. Die hessische Gießener Behörde aber wies Heuchelheim an, den Ladungen nicht Folge zu leisten. Und so ging es hin und her. Schließlich beantragten die Gießener Räte Klage beim Reichsgericht. Eine Anklageschrift wurde aufgesetzt und nach Darmstadt gesandt. Die aber, so ist zu lesen, ging verloren.Fast 200 Jahre zog sich
der Waldstreit mit Unterbrechungen hin. Erst in den 70er Jahren des 18.
Jahrhunderts löste sich mühsam der Knoten, der Wald wurde geteilt und die Rechtegeklärt. Demnach erhielt Kinzenbach den südlichen Teil mit 42 Morgen und Heuchelheim die übrigen 96 Morgen.

Auch in der Provinz gibt es ordentlich Streit ? Grenzgebiet eben :-)

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