Integration von Arbeitslosen und Flüchtlingen

Ein aktuelles Beispiel aus unserem Burgenlandkreis.

"Intergartionscoches in sozialen Einrichtungen" sollen über ein kombiniertes Ausbildungsprogramm mit begleitendem Praktikum im Rahmen einer Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach §16d SGB II im Internatonalen Bund (IB) in Naumburg ausgebildet werden. (Beginn 21.03.2016)

Arbeitslose sollen in einem Jahr hierbei befähigt werden Flüchtlinge bei der Integration zu unterstützen. Die Arbeitslosen erhalten 1,- Euro die Stunde innerhalb des Praktikums (60 Stunden im Monat), also 60,- Euro im Monat als Aufwandsentschädigung. Dafür sollen sie helfen, das die neuen Mitbürger in Festeinstellungen kommen, die sie selber nicht haben.

Diese Ausbildung ist keine staatlich anerkannte Sozial-Ausbildung! Der Teilnehmer erhält lediglich ein Zertifikat. Dies ist bei zukünftigen Bewerbungen (hier vorgeschlagen: Kindereinrichtungen, Schulen, Horten, sozialen Einrichtungen) wenig bis nichts wert. Das bedeutet 1 Jahr Ausbildung nicht für Erwerbsarbeit, sondern fürs Ehrenamt. Eine Einstellungsgarantie gibt es also genausowenig, wie ein nachgewiesener Bedarf in den entsprechenden Einrichtungen, geschweige denn eine gesicherte Finanzierung der Entlohnung für diesen sozialen Bereich!

Aber darf man das eigentlich berichten? Liefert das nicht der AfD Munition?
Man muß, den die Munition hat nicht die AfD hergestellt, sondern die gedankenlosen Verwalter der Arbeitslosigkeit.

Bürgerreporter:in:

Erster Geschichtenerzähler aus Naumburg (Saale)

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