Auch Radler mehr zur Kasse bitten? - Aktuelle Diskussion zu Bußgeldkatalog-Plänen

So geht es nicht mein Herr. Diese Angewohnheit, mit dem Rad über den Fußgängerüberweg zu fahren, ist eine oft gesehene Unsitte. | Foto: Gerd Henschel
  • So geht es nicht mein Herr. Diese Angewohnheit, mit dem Rad über den Fußgängerüberweg zu fahren, ist eine oft gesehene Unsitte.
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Nach den höheren Strafen für Autofahrer, die die Regeln der StvO ignorieren, könnten auch bald Radfahrer, die ähnliche Verhaltensweisen an den Tag legen, mehr zur Kasse gebeten werden. Aus dem Bundesverkehrsministerium kommen Pläne, die Strafen für Radler zu erhöhen.

So soll beispielsweise das Radfahren auf dem Fußweg mit einer Strafe von 10 bis 20 Euro (bisher 5 bis 20 Euro), das Nichtbenutzen des Radweges mit Bußgeld von 20 bis 35 Euro (statt bisher 15 bis 30 Euro) oder das Fahren in der Fußgängerzone mit einer Verwarnung in Höhe von 15 bis 30 Euro (bisher 10 bis 25) geahndet werden. Die Spanne bezieht sich dabei auf die Behinderung beziehungsweise die Gefährdung anderer.

Morgen soll das Thema von der Länderkammer des Bundesrates besprochen werden. Doch wie ist nun Eure Meinung? Sind solche Strafen gerechtfertigt? Habt Ihr Ideen, wie Rüpel-Radlern das Handwerk gelegt werden könnte? Welche Erfahrungen habt Ihr mit "Zweiradfahrern" gemacht? Wir sind gespannt auf Eure Meinung!

Der aktuelle Bußgeldkatalog ist auf der Internetseite des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club zu finden.

myheimat-Team:

Constanze Matthes aus Naumburg (Saale)

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