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Security ohne Ausweis

Vor langer Zeit, im Jahre 2015, hatte ich bereits einen Artikel zur den Sicherheits- und Wachdiensten hier bei MyHeimat eingestellt. Kennt Ihr nicht das Kirschenfest, wo man Euch nur mit Ausweis in die Zelte lässt?

Heute berichtet das Naumburger Tageblatt auf Seite Eins: "Security ohne Ausweis".
Thema: private Wachleute, die sich nicht ausweisen (können), als Sicherheitsproblem.

Dabei dürfte es gar keine Probleme geben. Im Gesetz ist hierzu alles klar geregelt.siehe: "Verordnung über das Bewachungsgewerbe" (Bewachungsverordnung - BewachV) Im Abschnitt 3
Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes, § 11 Ausweis,

(3) Wachpersonen sind verpflichtet, den Ausweis in Verbindung mit dem gemäß Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 vorgeschriebenen Ausweis- oder Identifizierungsdokument während des Wachdienstes mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der Vollzugsbehörden, zum Beispiel Ordnungsämter, Polizei- oder Zollbehörden, vorzuzeigen. Der Ausweis ist während des Wachdienstes sichtbar zu tragen. Dies gilt nicht für Wachpersonen, die Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 der Gewerbeordnung ausüben.

(4) Wachpersonen, die Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 und 3 bis 5 der Gewerbeordnung ausüben, haben sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie mit dem Namen des Gewerbetreibenden zu tragen.

Aber solange die Öffentlichen Verwaltungen, Ordnungsämter und die Polizei alle Augen zudrücken, Private Sicherheitsdienste nicht nach Qualität sondern nur nach geringsten Kosten aussuchen, wird sich nichts ändern. Was interessiert Sicherheit, Hauptsache billig. Und das sich dann die Wachleute/Security-Mitarbeiter immer mehr wie private Sheriffs mit selbsternannten Polizeibefugnisen aufspielen, wundert nicht.

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1 Kommentar

Man kann sie ja dann auch ignorieren ;)

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