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Residenzpflicht für Flüchtlinge und Arbeitslose!

Zur Zeit verwenden wir wieder mal Fremdwörter, um zu beschönigen oder / und zu verschleiern. Aus Flüchtlingen und Asylsuchenden werden "Residenten" oder "Refugees" obwohl die Begriffe hier eigentlich nicht richtig sind.
siehe: Wikipedia-Resident und
Warum Flüchtlinge jetzt oft "Refugees" heißen

Diese unterliegen, falls sie sich daran halten, einer Residenzpflicht, soll heißen, sie müssen sich an einem bestimmten Ort aufhalten. Siehe auch: Residenzpflicht-Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht

Aber wer weiß schon, das dies auch für Arbeitslose HARTZ IV Empfänger gilt? Sie müssen sich zwar nicht bei der Polizei, aber immerhin einmal täglich in ihrer Wohnung aufhalten, um ihren Briefkasten nach Amts-Post zu untersuchen.

Grundsätzlich muss der Arbeitslose an jedem Werktag seine Post in seiner Wohnung zur Kenntnis nehmen können (§ 1 Abs. 1 Satz 2 EAO). Zu den Werktagen gehört auch der Samstag. Nach Meinung des BSG entspricht der Arbeitslose den Anforderungen an die Erreichbarkeit, wenn er die am Samstag eingehende Post erst am folgenden Sonntag zur Kenntnis nehmen kann, weil er am Samstag ortsabwesend ist. Länger als einen Arbeitstag von zu Hause abwesend darf nur sein, wer einen "Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termin aus Anlaß der Arbeitssuche nachweisen" kann (BSG vom 3. Mai 2001 - B 11 AL 71 / 00 R).

Hört sich eigentlich harmlos an. Aber habt ihr Euch mal Gedanken gemacht, Euch "abmelden" zu müssen, weil ihr einmal nicht an den Briefkasten könnt? Habt Ihr Euch Gedanken gemacht, das dies Sanktionen nach sich ziehen kann?

Letztendlich ist das aber eine Behandlung wie für Straftäter, die Hausarest haben.
Gelten für Arbeitslose keine Menschenrechte?

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2 Kommentare

> "Hört sich eigentlich harmlos an. Aber habt ihr Euch mal Gedanken gemacht, Euch "abmelden" zu müssen, weil ihr einmal nicht an den Briefkasten könnt? Habt Ihr Euch Gedanken gemacht, das dies Sanktionen nach sich ziehen kann?"

Ja, aber ist ein alter Hut.
Will nur keiner wissen.
Und die es wissen, finden es tw. ok, den Arbeitslosen "Dampf" zu machen.

> "Gelten für Arbeitslose keine Menschenrechte?"

Nö.

> "wer denkt daran sich für 2 oder 3 Tage Probearbeiten beim AA abzumelden? Aber man steht an diesen Tagen eben dem Amt nicht zur Vermittlung zur Verfügung. Wird man damit nicht noch bestraft wenn man sich selbst um Arbeit bemüht?"

Ja, das ist bürokratischer Irrsinn :(

Ein Grund mehr, für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu sein. Da bekämen die Leute das Existenzminimum einfach so ohne dass sie sich gängeln lassen und die Behörden sie gängeln müssen... und alle könnten sich auf Wichtigeres (hier Jobsuche, Weiterbildung usw.) konzentrieren...

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