NSU - Prozess - warum nicht ein zeitgemäßes Verfahren?

Im Gerichtsverfassungsgesetzt (GVG) ist festgeschrieben, dass "Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts" nicht statthaft sind. Unter Juristen ist aber dennoch umstritten, ob davon ebenfalls Videoübertragungen innerhalb des Gerichtsgebäudes umfasst sind.

Das zuständige Münchener Gericht faßt den juristischen Rahmen sehr eng und schließt Videoübertragungen innerhalb des Gerichtsgebäudes aus. Stattdesssen wird ein aufwendiges Losverfahren kreiert.

Was spricht dagegeben, den rechtlich zulässigen Rahmen gerade bei einem derartigen Prozess auszuschöpfen? Warum wird nicht einfach eine Videoübertragung in einen geeigneten Raum des Gerichts durchgeführt, in welchem die akreditierten Journalisten sitzen, die im eigentlichen Gerichtssaal keinen Platz finden?

Für mich wäre ein derartiges Verfahren zeitgemäß und würde auch für eine umfängliche Transparenz des Gerichtsverfahrens sorgen. Durch seine bisherigen starren Auffassungen hat das zuständige Gericht jediglich den Prozess verzögert und das Bundesverfassungsgericht auf den Plan gerufen. Die nächsten Streitigkeiten sind doch vorprogrammiert - auch wenn das jetzt vorgestellte Losverfahren rechtlich zulässig ist. Hier sollte auch ein Gericht einmal akzeptieren, dass ein rechtlich zulässige Weg nicht immer der akzeptierte ist. Vor allem sollte ein Gericht in einem solchen Fall den juristischen Rahmen vollumfänglich auszuschöpfen und sich nicht auf eine enge Auslegung desselben zurückziehen.

Bürgerreporter:in:

Nicole Be aus Kiel

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