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heute im bundestag Nr. 371

hib - heute im bundestag Nr. 371
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo, 27. August 2012

-- Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Industrieemissionen vor
- - - 645 Millionen D-Mark gingen als "Sonderprojekt Entwicklungshilfe" nach Israel

1. Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Industrieemissionen vor
Umwelt/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will die gesetzlichen Regelungen für Industrieemissionen an europäisches Recht anpassen. Dazu hat die Regierung einen Gesetzentwurf (17/10486) zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für Industrieemissionen vorgelegt. Die Richtlinie 2010/75/EU, die im November 2010 vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat verabschiedet wurde, ist das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und für den Betrieb von Industrieanlagen. Europaweit werden damit rund 52.000 Anlagen erfasst, davon in Deutschland 9.000. Die neue EU-Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie).

Mit dem neuen Gesetz sollen unter anderem Regelungen zur Anwendung europäischer Emissionsstandards beschlossen werden. Ziel der europaweiten Regelung ist es, Ungleichheiten bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten entgegenzuwirken, um damit fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen den EU-Staaten zu schaffen. Künftig sollen zudem strengere Auflagen für die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen gelten. Betreiber von Industrieanlagen werden entsprechend den europäischen Vorgaben in Zukunft verpflichtet, bei der Stilllegung der Anlagen den ursprünglichen Zustand von Boden und Grundwasser wiederherstellen. Dieser Ausgangszustand soll vorab im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegt werden. Außerdem enthält das Gesetz weitere neue Vorgaben wie etwa Unterrichtungspflichten für die Betreiber von Anlagen ebenso wie neue Regelungen für Behörden etwa bei Unfällen mit erheblichen Umweltauswirkungen Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

2. 645 Millionen D-Mark gingen als "Sonderprojekt Entwicklungshilfe" nach Israel
Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Zwischen 1961 und 1965 sind im Rahmen des „Sonderprojektes Entwicklungshilfe“ 644,8 Millionen D-Mark von Deutschland nach Israel geflossen.
Auf dieses Projekt hatten sich der damalige deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer und der damalige israelische Premierminister David Ben-Gurion geeignet. Mit dem Geld sollten Infrastruktur, Städtebau sowie Industrieinvestitionen und damit Arbeitsplätze gefördert werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10482) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10277). „Aufgrund der Höhe der Summe und im Hinblick auf außenpolitische Sensibilitäten wurde Vertraulichkeit vereinbart“, heißt es weiter. Vereinbart worden sei ein Programm mit einem Volumen von zwei Milliarden D-Mark, welches in zehn Jahresraten von jeweils 200 Millionen D-Mark ausgezahlt werden sollte. In den folgenden Jahren sei das „Sonderprojekt Entwicklungshilfe“ auch als „Operation Geschäftsfreund“ bezeichnet worden. Nach Aufnahme dipomatischer Beziehungen zwischen beiden Staaten im Jahre 1965 sei das Programm vorzeitig beendet worden. Ab 1966 sei es dann Bestandteil der offiziellen bilateralen Zusammenarbeit geworden.

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