myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Schuldenerlass bei Krankenkassen

Marburg, November 2013

Weitersagen!!!!
Stichtag 31.12.2013:
Zeitfenster zum Schuldenerlass nutzen
Krankenkassen müssen Beitragsrückstände erlassen

Seit im April 2007 in Deutschland die Krankenversicherungspflicht eingeführt wurde, ist die Zahl der Menschen ohne Versicherungsschutz gesunken. Trotzdem haben etwa ein Prozent aller Deutschen nach wie vor keine Krankenversicherung. Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht für alle Personen, die keine andere Absicherung im Krankheitsfall haben und vorher schon einmal in der GKV versichert waren oder dieser zuzuordnen sind.

Mit Einführung der Versicherungspflicht und damit der Pflicht, Beiträge zu zahlen, sind für zahlreiche Menschen hohe Beitragsschulden entstanden. Dazu kommen so genannte Säumnisgebühren, die von den Kassen bislang mit fünf Prozent pro Monat berechnet wurden.

Um diejenigen, die sich bislang nicht bei einer Krankenkasse angemeldet haben, von nachträglichen, zum Teil hohen Beitragsschulden zu befreien, ist am 1. August dieses Jahres das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft getreten. Danach werden aufgelaufene Beiträge und Säumniszuschläge für alle erlassen, die sich bis zum Jahresende –Stichtag 31.12.2013 - bei einer Krankenkasse anmelden. Auch den Menschen, die sich inzwischen bei einer Krankenkasse angemeldet haben, werden ausstehende Beiträge und Säumniszuschläge erlassen, und zwar für den Zeitraum April 2007 - dem Beginn der Versicherungspflicht - bis zu ihrer Anmeldung. Wer sich erst nach dem 1. Januar 2014 anmeldet, muss nach dem neuen Gesetz einen ermäßigten Beitrag zahlen.

„Der Kreisverband DIE LINKE Marburg-Biedenkopf begrüßt das Gesetz, das im Einzelfall Überforderungen beseitigen oder abmildern kann“, erklärt Jan Schalauske, Stadtverordneter in der Universitätsstadt Marburg und Vorsitzender des Kreisverbandes. „Jetzt müssen möglichst viele Menschen motiviert und informiert werden, den Schritt zu einer Krankenkasse zu tun. Bisher haben hohe Nachforderungen zahlreiche Menschen verunsichert oder auch verängstigt.

Leider ist die Möglichkeit zum Erlass der Beitragsschulden vielen Betroffenen bisher nicht bekannt. Daher hat DIE LINKE im Kreistag Marburg-Biedenkopf versucht, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Leider hat die Mehrheit des Kreistages dies verhindert. Dennoch wird der Kreisverband alle ihm zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung zu setzen, um diese Informationen so schnell wie möglich an die Betroffenen weiterzuleiten. Damit gegen Ende des Jahres möglichst viele Menschen eine solide Absicherung im Krankheitsfall haben.“

Ein Anschreiben des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.

Den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Marburg-Biedenkopf finden Sie hier.

Link zu den Informationen der Bundesregierung

Link zu den Informationen der Caritas

Weitere Beiträge zu den Themen

KrankenversicherungBeitragsschuldenSchuldenerlassüberschuldetKrankenkassenVersicherungsschutzVersicherungspflichtKrankenkassenbeiträgeGKV31.12.2013SchuldenKrankheitsfall

2 Kommentare

  • R. S. am 23.11.2013 um 13:53

"Jetzt müssen möglichst viele Menschen motiviert und informiert werden, den Schritt zu einer Krankenkasse zu tun. Bisher haben hohe Nachforderungen zahlreiche Menschen verunsichert oder auch verängstigt.

Leider wird vor Ort den Patienten trotzdem weiterhin nicht geholfen! Allein die Information der Patienten reicht nicht aus!

Patienten, die zur Kasse gingen um die Richtigkeit des Sachverhalts prüfen zu lassen, sind leider auch nicht mehr zur weiteren Behandlung in der Praxis erschienen.

@rosetta
Das ist leider wahr. Auch das Zeitfenster September bis Dezember ist viel zu knapp bemessen. Dennoch sollte diese Information an die Betroffenen weitergeleitet werden. Denn ohne die Streichung der Beitragsrückstände läuft wohl gar nix. Dass ein Gang zur Krankenkasse nicht alle Probleme löst, liegt allerdings auf der Hand.

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

Natur MarburgBotanischer Garten MarburgAlter botanischer Garten Marburg

Meistgelesene Beiträge