Einkommenssteuer: Spitzensteuersatz, Grenzsteuersatz, Durchschnittssteuersatz...

...sie verstehen nur Bahnhof?

Auslöser für diesen Artikel ist eine Diskussion zu meinem Artikel "Steuerpläne CDU/CSU: Spitzenverdiener profitieren am meisten" in der ein Mitdiskutant partout nicht einsehen will, weshalb bei einer progressiv-linearen Besteuerung das lineare Absenken von Grenzsteuersätzen zu einer Entlastung aller Steuerzahler führt. Und dass aufgrund der Steuersystematik die Entlastung in Euro und Cent bei den höheren Einkommen größer ausfällt, als bei den kleinen Einkommen.

Vielleicht hilft dieser Artikel beim Verständnis weiter:

Bei der Lohn- und Einkommenssteuer ist das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) die Bemessungsgrundlage. In der Bundesrepublik gilt ein so genannter linear-progressiver Einkommenssteuertarif mit fünf Tarifstufen.
Die Eckdaten dafür lauten:

Tarifzone 1: Bis zu einem zvE von 8.652 Euro (ledig) fällt keine Einkommenssteuer an.

Tarifzone 2: In der Tarifzone 2 von 8653 Euro bis 13.669 Euro steigt der Grenzsteuersatz linear von 14 Prozent auf 24 Prozent an.

Tarifzone 3: In der Tarifzone 3 von 13.670 Euro bis 53.665 Euro steigt der Grenzsteuersatz ebenfalls linear von 24 Prozent auf 42 Prozent an.

Tarifzone 4: Ab einem zvE von 53.666 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 42 Prozent.

Tarifzone 5: Ab einem zvE von 254.447 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 45 Prozent.

Für Verheiratete verdoppeln sich die Eckwerte in allen Tarifzonen.

Wie wird die Steuer berechnet?

Heißt das zum Beispiel wenn ein Lediger 100.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, dass er davon 42 Prozent also 42.000 Euro an das Finanzamt abdrücken muss? Nein, das heißt es nicht. Denn für die ersten 8.652 Euro zahlt auch dieser Spitzenverdiener keine Einkommensteuer. Und für den Bereich von 8.653 Euro bis 13.669 Euro steigt sein Grenzsteuersatz von 14 bis 24 Prozent an. Erst ab einem Einkommen von 53.666 Euro muss er für jeden zusätzlich verdienten Euro 42 Prozent abführen.

Was ich eben qualitativ in Worten beschrieben habe, ist Im Einkommensteuergesetz (EStG) in § 32a Einkommensteuertarif in mathematischen Formeln festgelegt:

Tarifzone 1: zvE bis 8 652 Euro (Grundfreibetrag): 0 Euro

Tarifzone 2. zvE von 8 653 Euro bis 13 669 Euro:
(993,62*y + 1 400)*y;

Tarifzone 3: zvE von 13 670 Euro bis 53 665 Euro:
(225,40* z + 2 397)* z + 952,48;

Tarifzone 4: zvE von 53 666 Euro bis 254 446 Euro:
0,42*x – 8 394,14;

Tarifzone : von 254 447 Euro an:
0,45* x – 16 027,52.

3) Die Größe „y“ ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4) Die Größe „z“ ist ein Zehntausendstel des 13 669 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5) Die Größe „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.

So der trockene Gesetzestext

Zwei Beispiele:

Beispiel 1: Jemand erzielt als Lediger 10.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr. (Nicht zu verwechseln mit Bruttolohn! Beim zu versteuernden Einkommen sind Freibeträge, Vorsorgeaufwendungen usw. bereits abgezogen!) Dann ist die Formel der Tarifzone 2 anzuwenden.

(993,62*y + 1 400)*y;
Das Einkommen über den Grundfreibetrag von 8652 Euro hinaus beträgt 1347 Euro. Ein Zehntausendstel davon sind 0,1347.

Somit lautet die Formel (993,62*0,1347 + 1 400)*0,1347. Wird das durchgerechnet ergibt sich eine Lohn/Einkommensteuer von 206 Euro im Jahr. Laut Einkommensteuergrundtabelle 2016 beträgt der Grenzsteuersatz 16 Prozent und der Durchschnittsteuersatz 2 Prozent (10.000 Euro zvE und 206 Lohnsteuer, kann auch selbst ausgerechnet werden). Wie sich Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz im Tarifverlauf entwickeln zeigen diese Grafiken

Beispiel 2: Jemand erzielt als Lediger ein zu versteuerndes Einkommen im Jahr von 100.000 Euro. Dann ist die Formel aus der Tarifzone 4 anzuwenden.

Die lautet: 0,42*x – 8 394,14

Wobei x das zu versteuernde Einkommen ist. 100.000 eingesetzt und durchgerechnet ergibt eine Einkommensteuer von 33.605 Euro.

An diesem Beispiel kann man sehr schön sehen, wie unser Steuersystem funktioniert. Wenn man die 100.000 Euro aufspaltet in den Höchstbetrag der Tarifstufe 4 nämlich 53.665 Euro und den darüber hinausgehenden Betrag von 43.635 Euro und berechnet die Einkommenssteuer für den ersten Betrag nach der Formel der Tarifzone drei und setzt für den zweiten Betrag den Steuersatz von 42 Prozent an, ergibt die Summe wieder das Ergebnis der Formel aus Tarifzone 4.

Das heißt: Im Prinzip wird jeder verdiente Euro einzeln versteuert. Der erste Euro mit Null Prozent, der 8.652te Euro ebenfalls noch mit Null. Der 8653te bereits mit 14 Prozent und so steigert sich das langsam bis zum 53.666ten Euro, der mit 42 Prozent besteuert wird. Danach erhöht sich die Besteuerung nicht mehr bis zum 254.446ten Euro. Von diesem Euro an sind 45 Prozent zu bezahlen.

Bürgerreporter:in:

Hajo Zeller aus Marburg

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