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Petition: UKGM zurück in öffentliches Eigentum

Petition an den Hessischen Landtag zur Rücküberführung des UKGM in öffentliches Eigentum

In Erwägung, 

  • dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg ein schwerer Fehler war, der weder für die Beschäftigten und für die Patient*innen noch für die Qualität von Forschung und Lehre Vorteile bringt,

  • dass eine gute Krankenversorgung nur mit ausreichend Personal, nicht aber mit Renditedruck machbar ist,
  • dass unsere Kliniken verkauft werden wie ein beliebiges Wirtschaftsgut,
  • dass die Gewinne des privaten Betreibers öffentlich finanziert werden,
  • dass die "Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates" ist,
  • dass das Universitätsklinikum Gießen und Marburg auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden kann,

fordern wir Sie auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.

Die Basis hierfür legt der Artikel 15 des Grundgesetzes.

Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.

Als gewählte Vertreter*innen der Bürger*innen tragen Sie die Verantwortung für

  • eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region,

  • faire, humane und tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,
  • gute und verantwortungsvolle Lehre und Forschung!

Begründung

Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg war ein schwerer Fehler, der weder für die Beschäftigten und für die Patient*innen noch für die Qualität von Forschung und Lehre Vorteile bringt. Eine gute Krankenversorgung ist nur mit ausreichend Personal, nicht aber mit Renditedruck machbar. Dennoch werden unsere Kliniken verkauft, wie ein beliebiges Wirtschaftsgut. Es kann nicht sein, dass die Gewinne des privaten Betreibers öffentlich finanziert werden und schlussendlich ist die "Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates".

Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg kann auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden- Deshalb fordern wir die hessische Regierung auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.

Die Basis hierfür legt der Artikel 15 des Grundgesetzes.

Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.

Denn wir wollen nach vielen Jahren mit privatisierten Unikliniken endlich wieder:

  • eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region,

  • faire, humane und tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,
  • gute und verantwortungsvolle Lehre und Forschung!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Mark Müller aus Marburg

Petition hier zeichnen.

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4 Kommentare

"Privat vor Staat" ist seit 1995 als Allheilmittel in der Politik mit dem Pflegeversicherungsgesetz angekommen. Kanzler Schröder hat mit seinen Hartz Gesetzen nur scheinbar den Schlusspunkt gesetzt.

Das Argument, der Kapitalismus hat den Sopziallismus besiegt, zieht.

Solange die Pflege nicht offiziell als notwendige Daseinsvorsorge erkannt wird, wird der Gewinn im Gesundheitswesen aus den Sozialkassen der Bürger entnommen. Nicht einmal die Pflege-Ausbildung zahlen die Arbeitgeber. Patienten und Altenheimbewohner werden pflegetäglich, in Form einer Altenhilfeumlage, zur Kasse gebeten. Im Gesundheitswesen haben die Betreiber der Einrichtungen kein sogenanntes unternehmerisches Risiko. Gute Betriebswirte steuern allein den Gewinn der Aktionäre und / oder die "guten" Gehälter der Führungsriege. Gesundheit und Pflege ist zur reinen Ware verkommen.

Die Politiker mit dem Grundgesetz in Demonstrationen oder mit Petitionen zu konfrontieren ist vergebens. Fordern wir Rechenschaft des täglichen Handelns der Gewählten. Lassen wir den Wahlschein nicht in der Urne weiterschlummern.

Aufklärung tut NOT. Wer aufgeklärt ist, engagiert sich vor Ort.

Hallo Hajo, Du hast meine Nachricht vom 16.10.2021, 11:59 Uhr, noch nicht gelesen. Kannst Du meinen Wunsch erfüllen?

Danke.

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