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Kommentar zur derzeitigen Debatte über Windenergieanlagen (WEA) in Marburg

Jüngst wurden die Argumente,
1) wenn nicht die Stadtwerke, dann könne jeder andere Windräder aufstellen und
2) das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB spiele eine Rolle
geäußert. Was ist da dran?
Ein Bauinteressent muss WEA über 50m Höhe beim RP Gießen beantragen. Im Grunde läuft das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach §19 BImSchG ähnlich zu dem eines Bauantrages für ein Einfamilienhaus: Keine Beteiligung der Öffentlichkeit, keine Beteiligung der Nachbarschaft, Stellungnahme berührter Behörden, Rechtsanspruch des Bauherren auf Genehmigung, 3 Monate Dauer. Dabei wird das Einvernehmen der Stadt Marburg abgefragt. Der Stadt steht dabei die vollumfängliche Prüfung aller Antragsunterlagen zu, genauso wie der Genehmigungsbehörde.
Ihr Einvernehmen kann die Stadt nur verweigern, wenn ein Regularium nicht erfüllt wird, oder gewichtige öffentlichen Belange entgegenstehen, welche bislang in der Bauleit- und Regionalplanung noch nicht abgewogen wurden.
Die Zulässigkeit von WEA ergibt sich u.a. aus Bauleitplänen (Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen, FNP) und Regionalplänen. Derzeit gilt immer noch der Teil-FNP der Stadt Marburg vom 05.09.2002. Laut diesem sind WEA im gesamten Stadtgebiet unzulässig, außer auf der Bestandsfläche in Wehrda. Regionalplan gilt derzeit keiner, da der vorherige Teilregionalplan Energie Mittelhessen von der Stadt Alsfeld unwirksam geklagt wurde und der neue noch in Arbeit ist. Angeblich noch im Frühjahr 2015 soll der Entwurf ein zweites Mal offengelegt werden, mit der Möglichkeit für erneute Stellungnahmen auch von Bürgern. Nach Zwischenstand vom 18.12.2015 sind im Marburger Stadtgebiet weiterhin die Vorranggebiete Nr. 3128 Görzhäuser Hof, Nr. 3130 Lichter Küppel, Nr. 3129 Bürgeler Gleichen und Nr. 3135 Ronhausen nahezu unverändert und Dilschhausen nicht mehr ausgewiesen (siehe Abbildung).

Demzufolge kann die Stadt derzeitig ihr Einvernehmen wirksam verweigern. Eine WEA könnte lediglich im Vorgriff auf den Regionalplan und unter Befreiung vom FNP genehmigt werden. Darauf gibt es selbstverständlich keinen Rechtsanspruch.
Ist erst einmal der FNP eins zu eins an den neuen Regionalplan angepasst – wie es derzeit vom Magistrat betrieben wird – wird die Verweigerung des Einvernehmens schwierig.
Neben diesen Möglichkeiten im Genehmigungsverfahren hat die Stadt aber jederzeit viel mächtigere Mittel, um jegliches Bauvorhaben zu verhindern. Es sind dies die sogenannten Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung: Zurückstellung und Veränderungssperre. Voraussetzung ist der Aufstellungsbeschluss eines FNP oder Bebauungsplans, der gerade auch noch nach Eingang eines Bauantrags gefasst werden kann. Mit diesen Sicherungsinstrumenten kann die Stadt dann bis zu 4 Jahre Zeit gewinnen, um eine handwerklich perfekte, wasserdichte Planung auf den Weg bringen. Die resultierenden Pläne können eine restriktive Feinsteuerung der WEA übernehmen, insbesondere deren Höhe entsprechend den Anforderungen an das Stadtbild begrenzen, und an einzelnen Standorten durchaus WEA- inkompatible positive Festlegungen wie „öffentliche Grünfläche-Wald“ „Freizeitgelände – Grillplatz und Waldspielplatz“ „Fläche zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft“ treffen.
Um nicht vor von Gießen vollendeten Tatsachen zu stehen und einer Fülle von Genehmigungsanträgen von Fremdinvestoren (Typen welche das Vermögen von Kleinsparern versenken wie Prokon oder N’Drangheta-Gelder waschen) ausgeliefert zu sein, wäre es wünschenswert, wenn die Stadt ihr Planungsrecht proaktiv in die Hand nimmt.
Dies ist auch die einzige Möglichkeit seitens der Stadt, die Bürger rechtswirksam an der Entscheidung zu beteiligen. Die Idee, „die Bürger an der Entscheidung zu beteiligen“ ist übrigens nicht neu, sondern dies wurde bereits am 30.09.2011 unter TOP Ö17 von der Stadtverordneten-versammlung beschlossen. Bürgerbegehren dagegen sind weder das Privileg des Parlaments noch der Verwaltung sondern der Bürger. Das hat den Sinn, dass Bürger nicht nur abstimmen, sondern auch die Frage formulieren. Die Frage ist hier nicht, ob die Stadtwerke oder ein anderer WEA bauen sollen, sondern ob überhaupt wo, wie viele und welche WEA zulässig werden und wie der Wald auf Marburgs Höhen genutzt wird.
Ausführliche Begründung und Fundstellen unter

www.marblog.de.

Dr. med. Andreas Matusch, Marburg
a.matusch@googlemail.com

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