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Kein Ruhmesblat: Leiharbeit und befristete Beschäftigung

Unternehmensvertreter erzählen gerne das Märchen, dass Befristungen eine Chance für junge Menschen seien. Tatsache ist: Für viele junge Menschen sind sie eher eine bleierne Kugel, ein Mühlstein am Hals - auf keinen Fall ein Sprungbrett in eine bessere Zukunft. Weniger als ein Drittel der befristet Beschäftigten wird irgendwann übernommen. Bereits jede zweite Neueinstellung ist heute befristet.

Die Befristerei hat vor allem einen Sinn: Eine größtmögliche Flexibilität der Unternehmen auf Kosten der Beschäftigten herzustellen und diese durch die Angst vor Jobverlust erpressbar zu machen. Die vielen befristeten Nachwuchswissenschaftler_innen, Erzieher_innen, Verkäufer_innen und Pfleger_innen können ein Lied davon singen.

Michael Schlecht, MdB, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag schreibt dazu am 19.9.2016:

Trauerspiel Leiharbeit

Moderne Sklaverei: so bezeichnen Betroffene die Leiharbeit. Selbst die Koalition aus Union und SPD sah sich gezwungen im Koalitionsvertrag Änderungsbedarf aufzunehmen. Was folgte war ein Trauerspiel. Am Ende der Legislatur kommt das Gesetz jetzt ins Parlament. Nur Verbesserungen für die Betroffenen sucht man darin vergeblich. Eher findet man Verschlechterungen.

Für Unternehmer sind Beschäftigte in Leiharbeit oder über einen Werkvertrag die billige Alternative zur Stammbelegschaft. So können nicht nur Lohnkosten gespart und Mitbestimmung ausgehebelt werden, sondern auch die Stammbelegschaften diszipliniert werden. Ihnen wird suggeriert, dass auch ihr Arbeitsplatz umgewandelt werden könnte, zum Beispiel bei allzu forschen Forderungen beim Lohn.

Deshalb werden immer mehr Beschäftigte in Leiharbeit eingesetzt; ihre Zahl liegt jetzt bei über 900.000. Wie viele Werkvertragnehmer es gibt ist schlicht unbekannt. Unternehmer haben auch kein Interesse darüber zu berichten. Künftig sollen Leiharbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.

Was die Bundesregierung als Erfolg hinausposaunt, hat nur einen Haken: Neun Monate lang darf der Leiharbeiter weiterhin schlechter als sein regulär entlohnter Kollege bezahlt werden. Die meisten Leiharbeitnehmer werden von der Regelung nichts haben – mehr als die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse endet nach maximal drei Monaten, zwei Drittel nach sechs Monaten.

Gibt es Tarifverträge, die Zuschläge für Leiharbeiter auf den Einstiegslohn vorsehen, kann ein Betrieb den Leiharbeiter bis zu 15 Monate schlechter bezahlen. Equal-pay geht anders! Bloß ein Zehntel aller Leiharbeiter sind derzeit länger als 15 Monate beim gleichen Entleiher im Einsatz.

Aber selbst wenn ein Leiharbeiter neun Monate lang in einem Betrieb ist, so kann dieser ihn nach Ablauf der neun Monate einfach durch einen neuen Leiharbeiter ersetzen und die Frist beginnt von neuem.

Viele Leiharbeiter werden also noch lange auf ihr Geld warten müssen.
Laut Gesetzentwurf wird die Höchstüberlassung auf 18 Monate begrenzt – dann muss der Betrieb den Leiharbeiter einstellen oder ihn an den Entleiher zurückgeben. 18 Monate, das sind anderthalb Jahre! Aber damit nicht genug: Die Höchstüberlassungsdauer bezieht sich nur auf den Arbeitnehmer – nicht auf den Job. Das bedeutet: Nach 18 Monaten kann der Leihbetrieb einfach den alten durch einen neuen Leiharbeiter ersetzen. Das ist Lohndumping auf Dauer und zementiert die Spaltung der Belegschaften.

Darüber hinaus gibt es auch hier Ausnahmen: Tarifgebundene Unternehmen können sich mit Gewerkschaften auf längere Zeiträume einigen. Nicht-tarifgebundene Unternehmen können eine Betriebsvereinbarung schließen.

Das Gesetz ist keine „Tarifpolitik vom Feinsten“, so Arbeitsministerin Nahles, sondern taugt nichts. DIE LINKE fordert: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit vom ersten Tag an! Dazu muss Leiharbeitnehmern ein Zuschlag von zehn Prozent gezahlt werden, um sie für die Flexibilität zu entschädigen. Perspektivisch muss Leiharbeit ganz verboten werden.

Bei Werkverträgen sollen die Betriebsräte in Zukunft ein Informationsrecht erhalten. Dies ist viel zu wenig. Um wirklich zu verhindern, dass Beschäftigung der Stammbelegschaft durch schlecht bezahlte und ungeschützte Werkverträge ersetzt wird, ist ein Vetorecht des Betriebsrates notwendig.

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42 Kommentare

...auch als AP, denn die Weiter-Entwicklung muss geplant und die Pläne müssen umgesetzt sowie die Sache insgesamt am Laufen gehalten werden.

> "...auch als AP, denn die Weiter-Entwicklung muss geplant und die Pläne müssen umgesetzt sowie die Sache insgesamt am Laufen gehalten werden"

Klar, aber eben nicht unbedingt zunehmend.

Das wird sich, wenn es um die Anzahl der AP geht, auch nicht machen lassen. Zunehmen werden aber die geistigen bzw. schöpferischen Voraussetzungen, überhaupt arbeiten zu dürfen.

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