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Frauenrechte ...

03.02.2019

Frauenrechte ...

Bereits 1910 wurden Ansichtskarten verbreitet, die die damals sogenannten Frauenrechte auf die Schippe nahmen.

In den 1950er und 1960er Jahren war es in der Bundesrepublik (BRD) noch üblich, daß Ehefrauen die Taschen ihres Göttergatten ab und zu, manchmal sogar regelmäßig, visitierten.

Ob dies auch in der Deutschen Demokratiscen Republik (GDR) so war, entzieht sich meinem Wissensstand.

Vielmehr interessiert mich, gibt es so etwas auch noch heute im 21. Jahrhundert?

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10 Kommentare

"Kinder inne" ist leider sprachlich daneben, denn das Nomen "das Kind" ist neutral (deutsch: sächlich); ihm kommt nichts Geschlechtsdiskriminierendes zu!

Fakt ist, dass das Familieneinkommen in den meisten Fällen von der Frau verwaltet wurde. Bei größeren Anschaffungen, die angespart werden mussten, stimmten sich die Ehepartner ab. Die Sache mit dem Bankkonto beruhte darauf, dass Ehepaare auch schon früher gesamtschuldnerisch hafteten.

>"Ob dies auch in der Deutschen Demokratiscen Republik (GDR) so war, entzieht sich meinem Wissensstand."< Tja, da kann ich natürlich auch nicht für alle Frauen in der DDR sprechen, sondern nur so wiedergeben, wie ich es bei meinen Eltern erlebt habe. Aber da bei uns ja auch die Frauen zumeist ebenfalls "in Lohn und Brot" standen, verfügten sie natürlich auch über eigenes Einkommen. Inwieweit in den Familien dann alles in eine Kasse kam und davon sämtliche Ausgaben bestritten wurden, ist sicherlich eine Frage der Beziehung zwischen Mann und Frau. Einen bestimmenden Mann oder eben auch eine bestimmende Frau wird es sowohl in Ost als auch in West gegeben haben. Ich kann von meinen Eltern nur sagen, daß mein Vater sein Gehalt meiner Mutter "in die Hand gegeben hat" und meine Mjutter ihn praktisch überreden mußte, wenigstens etwas Taschengeld zu behalten. Es hat so für beide sehr gut funktioniert.

>"Kinder inne" ist leider sprachlich daneben, denn das Nomen "das Kind" ist neutral (deutsch: sächlich); ihm kommt nichts Geschlechtsdiskriminierendes zu!"< Nun, Peter, das von Dir geschriebene mag theoretisch richtig sein, ändert aber nichts daran, wenn der Ehemann das alleinige Bestimmungsrecht inne hat!

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