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Ein G'schmäckle bleibt im Fall Edathy

Auch im Fall Edathy haben wir wieder gelernt, dass die moderne Form das Ablasshandels, Verfahrenseinstellung gegen ein paar Euro, gängige juristische Praxis ist und jährlich zigtausendfach in Deutschland angewendet wird. Wohlgemerkt unter Berücksichtigung der Schwere der Schuld im jeweiligen Fall.

Der dumme Bürger weiß nun auch, dass offensichtliche Kavaliersdelikte wie Kinderpornografie durchaus Aussicht auf wohlwollende Behandlung haben, zumal wenn die Opfer noch leben und sich die Täter nur irgendwie geständig zeigen. Auch haben wir gelernt, dass zwischen Schuld und Vorstrafe ein kleiner, aber feiner Unterschied besteht.

Im Übrigen sei es normal, dass immer wenn Schweinereien bei Prominenten ans Tageslicht kommen, bei den Bürgern die Emotionen hochkochen. Aber man solle auch bedenken, dass durch den damit einhergehenden Medienhype die Herrschaften vorverurteilt, Existenzen vernichtet, Familien und soziale Bindungen zerstört werden. Das Leid der unschuldigen Opfer: Nebensache.

Auch wenn juristisch gesehen kein Grund zur Aufregung bestehen mag, zum schmutzigen Metier des Herrn Edathy hat sich jetzt noch ein schmutziger Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gesellt. Denn viel schwerwiegender scheint die Frage nach der undichten Stelle in der Regierungskoalition, nach der doofen Plaudertasche zu sein, die Steine und bereits Köpfe ins Rollen brachte. Ein Schelm, wer sich dazu so seine Gedanken macht und sich fragt: Wer schützt da wen?

Sicher, es gibt weitaus Schlimmeres als das Anschauen von nackten Kindern auf bunten Bildchen. Doch es bleibt ein G'schmäckle… Wann nimmt Justitia endlich die Augenbinde ab und blickt der Realität ins Auge?

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65 Kommentare

"Auch die Mama, die das Badefoto macht? Die Oma, die es bekommt? Der Maildienst, weil er es sendet? Der Homepageanbieter, der es auf dem Server hat, weil Oma das Bild auf der Homepage allen zeigt? Die haben das ja alle "auf Platte"."

"Der Missbrauch (der vor dem abartigen Anschauen betrieben wird) muss NATÜRLICH bestraft werden!"

Das war schon die Antwort vor Deiner Frage! ;-)

Die Mama, die "vor lauter Freude über ihr Kind" ein Badewannenfoto einstellt, dürfte nicht unter die zu Bestrafenden gestellt werden..., auch wenn man da geteilter Meinung sein kann.

"Für dich gibt es keinen Unterschied, ob sich jemand ein Bild (gezeichnet oder Fotografiert... Kind, Mann, Putin, Merkel zu sehen...) anschaut"

Hä? Wer sagt denn das? Natürlich gibt es einen Unterschied!
Mal davon abgesehen, dass mir niemand einfällt, der freiwillig, Putin, Merkel & Co. anschauen will. ;-)

> "Die Mama, die "vor lauter Freude über ihr Kind" ein Badewannenfoto einstellt, dürfte nicht unter die zu Bestrafenden gestellt werden..., auch wenn man da geteilter Meinung sein kann."

Siehste. Schon wird's schwammig. Und das wird problematisch, wenn es um Gesetze oder gar Verbote und Zensur geht.

> " Hä? Wer sagt denn das? Natürlich gibt es einen Unterschied!"

Du hattest gesagt: "Ich wage keine Behauptung aufzustellen, was von Beiden primär ist. Für mich wäre es gleichrangig zu behandeln."
Dazu frage ich das.

> "Mal davon abgesehen, dass mir niemand einfällt, der freiwillig, Putin, Merkel & Co. anschauen will. ;-)"

*grins*

Aber auch den Politikerfans muss es gestattet sein, die erregend zu finden und sich mit deren Abbild Befriedigung zu verschaffen... egal, wie ekelig man das selbst finden mag...

Tina:>"Die Mama, die "vor lauter Freude über ihr Kind" ein Badewannenfoto einstellt, dürfte nicht unter die zu Bestrafenden gestellt werden..., auch wenn man da geteilter Meinung sein kann."

Die geteilte Meinung von "man" ist egal. Wichtig ist was das Gesetz sagt und das ist da ziemlich eindeutig.
Kinderporno = Kinder unter 14 Jahren mit eindeutig sexuellen Bezug.

Und darum ging es bei Edathy.

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