Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld? DGB Broschüre gibt Auskunft

Weihnachtsgeld / Jahressonderzahlung | Foto: DGB
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55 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland bekommen Weihnachtsgeld.

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich geregelt. Er kann sich nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.

Mit 55 Prozent erhalten etwas mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland diese Jahressonderzahlung. Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung des Internetportals www.lohnspiegel.de, das vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Mehr als 17.000 Beschäftigte haben sich an der Befragung beteiligt.

Die Chance, Weihnachtsgeld zu erhalten, ist dabei unter den verschiedenen Beschäftigtengruppen sehr ungleich verteilt. Den größten Unterschied macht es, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht. Während 74 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag ein Weihnachtsgeld erhalten, sind es in Betrieben ohne Tarifvertrag nur 44 Prozent.

„Hinzu kommt“, so der DGB Ortsverbandsvorsitzende, Reinhard Nold, „dass in tarifgebundenen Betrieben die Beschäftigten in der Regel durch den Tarifvertrag einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtgeld haben. In nicht-tarifgebundenen Betrieben wird das Weihnachgeld hingegen oft nur als freiwillige Zahlung geleistet, die vom Unternehmen wieder eingestellt werden kann.“

Zum Jahresende tauchen zum Weihnachtsgeld häufig Fragen auf: Zum Beispiel ob ein Anspruch auf Weihnachtsgeld überhaupt besteht? Ob die Kürzung oder Streichung des Weihnachtsgeldes zulässig ist, wenn es in der Vergangenheit gezahlt wurde? Und ob die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns Auswirkungen auf das Weihnachtsgeld hat?

In der DGB Broschüre „Weihnachtsgeld: Informationen und Tipps für Beschäftigte“ werden Grundsätze zum Weihnachtsgeld erläutert.

Die DGB Broschüre kann kostenlos in Einzelexemplaren beim DGB in Lehrte, Lortzingweg 7, abgeholt werden. Zur Abholung ist eine Terminvereinbarung unter Tel.: 05132/589401 notwendig. Die Broschüre kann aber auch als elektronische Datei per E-Mail: dgb-lehrte@web.de angefordert werden.

Bürgerreporter:in:

Reinhard Nold aus Lehrte

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