Das BAG hat Rechte von Betriebsräten und Leiharbeitern gestärkt

DGB fordert Betriebsräte auf, beim Einsatz von Leiharbeitern noch genauer hinzuschauen und vom neuen Veto-Recht fleißig Gebrauch zu machen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Leiharbeitern und Betriebsräten gestärkt. Damit haben die Erfurter Richter gleich zwei Pflöcke eingerammt. Leiharbeit darf kein Dauerzustand sein, so lautet die erste Feststellung. Unternehmen, die die Belegschaft spalten wollen, wird damit ein Riegel vorgeschoben. Das höchste deutsche Arbeitsgericht bezog sich im Kern auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das nur einen „vorübergehenden“ Einsatz vorsieht. Das BAG entschied, dass eine Beschäftigung von Leiharbeitnehmer ohne jegliche zeitliche Begrenzung nicht „vorübergehend“ sei. Bundesarbeitsgericht am 10. Juli 2013, Az. 7 ABR 91/11

Die zweite Botschaft ist die Zuständigkeit des Betriebsrates: Der kann nämlich seine Zustimmung zum Einsatz verweigern, wenn die Leiharbeitnehmer eben nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Damit ist das Instrument festgelegt, einem Dauereinsatz zu widersprechen.

In dem Fall, der in Erfurt verhandelt wurde, ging es um eine Leiharbeiterin, die ohne jegliche zeitliche Begrenzung in einem Betrieb eingesetzt werden sollte- anstelle einer Stammkraft. Das hatte der Betriebsrat abgelehnt. Dagegen wiederum klagte der Arbeitgeber, der die Leiharbeiterin einsetzen wollte. In den Vorinstanzen bekam er Recht, das BAG setzt aber nun ein Stoppsignal.

Obwohl das Bundesarbeitsgericht sich nicht konkret zur Auslegung des Begriffs „vorübergehend“ festlegte, ist die Entscheidung nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wegweisend, da die Arbeitgeber dem Betriebsrat überhaupt kein Recht zur Zustimmungsverweigerung einräumen wollten, wenn der Einsatz nicht vorübergehend erfolgt.

Der DGB hofft nun auf ein Ende der sogenannten strategischen Leiharbeit, mit der reguläre Arbeitsplätze durch schlechter bezahlte und jederzeit kündbare Jobs ersetzen worden seien. „Das wird in Zukunft in großem Stil nicht mehr möglich sein, sagt der örtliche DGB Vorsitzende Reinhard Nold. „Das Urteil wird die Leiharbeit auf ihren ursprünglichen Zweck und Umfang zurückführen.“ Zudem fordert Nold die Betriebsräte auf, beim Einsatz von Leiharbeitern noch genauer hinzuschauen und vom neuen Veto-Recht fleißig Gebrauch zu machen.

Bürgerreporter:in:

Reinhard Nold aus Lehrte

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