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16,88 € für eine Schülermonatskarte........

... das Bundes"sozial"gericht sagt ja.
Siehe hierzu:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/...

...und wenn es mal nicht ganz reicht, könne man ja auf den üppigen HartzIV Satz zurück greifen.
Bravo, die Gewaltenteilung funktioniert:
Legislative macht das Gesetz
Judikative sorgt für die Ausführung
Exekutive sorgt für Ruhe
und das vor dem Hintergrund, dass dieses ganze "HartzIV-Gebilde" offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Regelungen des Arbeitslosengeldes II sowie die Praxis der Jobcenter verstoßen gegen den ersten Artikel des Grundgesetzes wonach die Menschenwürde unantastbar sei.
Solange von höchsten Stellen so mit den Menschen in unserem Land verfahren wird, darf es niemanden wundern wenn die Moral von unten her abstirbt.

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4 Kommentare

Du hast recht Jürgen, die Kosten der Monatskarte werden
nicht vollständig übernommen. Und Schüler kommen damit
nicht in die weiter entfernte Schule ... Die Ungerechtigkeit
schreit zum Himmel und ich frage mich oft, wie entscheidet
man im Jobcenter?
Wohl dem, der nicht zum Jobcenter muss.
Zu HARTZ IV ist die Regierung gefordert!!!! Nur nach der
heutigen Regierungserklärung fehlt mir der Glaube

Jürgen, wenn das Bundessozialgericht diesen Betrag von 16,88€ als ausreichend erachtet, dann trägt es eine politische und moralische Mitverantwortung. Justitia mag zwar blind sein, sie muss aber nicht wie eine blinde Kuh auch noch die Reste unseres Rechtsempfi
nden

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen - es geht nicht um Bier, Kippen oder einen neuen Flachbildschirm, was man den Arbeitslosen immer gern unterjubelt, sondern um Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte.

Die so als popeligen Pauschbetrag im Unterhalt einzubauen, ist ja schon mal doof.

Den so niedrig anzusetzen, wo man sich an anderer Stelle anders verhält, ist Hohn.

Siehe: "...Auswirkungen auf Kindergeld und weitere Vergünstigungen: (...) Bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes sind auch die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte abzuziehen..." --->http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/entfernu...

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