Aufgrund der genehmigungsrechtlichen Auflagen kann der Schützenverein Engelbostel, als Veranstalter des Osterfeuers nur am Tage des Abbrandes Strauchschnitt unter Aufsicht annehmen. In den vergangenen Jahren ist es leider schon Wochen vor Ostern zu illegalen wilden Kippen gekommen. Hierbei wurde sich leider Materialien entledigt, die mit genehmigtem Brandmaterial wenig zu tun hatte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Anliefern von vermeintlichen Brandmaterial außerhalb der Annahme unter Aufsicht nicht autorisiert ist, und damit eine Ordnungswidrigkeit nach § 326 StGB darstellt und rechtlich geahndet werden kann.
Deshalb appelliert der Vorstand der Schützen an das Verständnis der Engelbosteler Bürger nur Strauchschnitt anzuliefern. Jeder hat die Verantwortung zum Erhalt dieser Engelbosteler Tradition. Das Ausrichten ist bereits heute schon sehr schwer, und wird sicher in der Zukunft noch schwieriger. Die Schützen freuen sich jedoch die Engelbosteler Einwohner am Sonnabend den 31.03.2018 ab 19.00 Uhr zum Entzünden des Osterfeuers am Krähenberg zu netten Gesprächen zu treffen. Wie gewohnt gibt es kalte und warme Getränke, sowie Würstchen vom Holzkohlegrill.
www.sv-engelbostel.de
Bürgerreporter:in:Thomas Ulbig aus Langenhagen |
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