myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Behindertes Kind von Mutter misshandelt - Skandal um verhungertes Kind vor dem Nürnberger Landgericht verhandelt

Eine 29-jährige Mutter hat ihr schwerbehindertes Kind über 4 Monate fast verhungern und verdursten lassen. Vor dem Nürnberger Landgericht gestand die Mutter, ihr Kind misshandelt zu haben.

Erst als die Mutter Panik bekam, als sich ihr Kind nicht normal verhielt, rief sie den Notarzt. Die Mutter sagte vor Gericht: “Ich kann überhaupt nicht erklären, was vorgegangen ist“. Nach dem Satz brach die Mutter in einen Weinkrampf aus.

Ein fast noch größerer Skandal als die Tatsache, dass eine Mutter ihr schwerbehindertes Kind verhungern lässt und misshandelt, ist die Haltung ihres arbeitslosen Lebenspartners. Dieser schien sich auch nicht für das schwerbehinderte Kind zu interessieren. Seine Meinung über das Kind: „ein Stück Fleisch, das lebt“.

Sollte man die Erziehung von schwerbehinderten Kindern genauer überwachen?

Quelle: http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/artic...

Weitere Beiträge zu den Themen

BehinderungMisshandlungschwerbehindertKind verdurstetStück FleischKind verhungertMutterSkandalErziehungBoulevardeskes

1 Kommentar

> "Sollte man die Erziehung von schwerbehinderten Kindern genauer überwachen?"

Das wäre ggf. auch mit einem normalen Kind passiert.
Hier waren anscheinend beide mit ihrer Lebenssituation völlig überfordert.

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite