Bei Rot über die Ampel: Sollen Fußgänger dafür Bußgeld zahlen?

Bei Rot sollst Du stehen. Aber ist es angemessen, von Fußgängern ein Bußgeld zu kassieren, wenn sie das Rotlicht missachten? (Foto: Gabi Schoenemann  / pixelio.de)
  • Bei Rot sollst Du stehen. Aber ist es angemessen, von Fußgängern ein Bußgeld zu kassieren, wenn sie das Rotlicht missachten? (Foto: Gabi Schoenemann / pixelio.de)
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Dass man bei Rot nicht über die Ampel gehen darf, wissen schon Kindergartenkinder. Die Straßenverkehrsordnung sieht auch Strafen vor: Wer bei Rot über eine Fußgängerampel geht, muss mit fünf Euro Strafe rechnen, bei Vorsatz sogar mit zehn Euro. Kontrolliert wird das aber eher selten.

In Laatzen waren heute an einem Ampelüberweg aber zeitweise sogar sechs Polizisten im Einsatz, kassierten Bußgeld von Fußgängern an der roten Ampel und von Radfahrern, die auf der falschen Seite unterwegs waren. Der Leiter des Polizeikommissariats begründete die Aktion gegenüber den Leine-Nachrichten (Artikel von Michael Mommertz, Ausgabe vom 19. September) damit, dass man die Verkehrsmoral der Bürger verbessern wolle. Bei den Passanten gab es gemischte Reaktionen.

Was meint Ihr: Ist es angemessen, die genannten Vergehen zu kontrollieren und mit Bußgeldern zu bestrafen? Oder sollte sich die Polizei lieber um andere Dinge kümmern?

Bürgerreporter:in:

Robin Jantos aus Hannover-Mitte

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