WLZ Artikel vom 21. März 2013 / Urteil des Bundesgerichtshofs ( BGH ) zur Haltung von Tieren in Mietwohnungen

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"Die Haltung von Hunden und Katzen dürfen in Mietverträgen nicht generell verboten werden entschied der BGH in einem Grundsatzurteil".
Dennoch muss eine Abwägung der Interessen und Belange der anderen Hausbewohner erfolgen!
Irgendwie kann ich die BGH Entscheidung nicht nachvollziehen.
Die bisherige Regelung besagte, dass man bezüglich der Tierhaltung das Einverständnis des Vermieters benötigte.
Wenn nun beispielsweise einer der Mieter eine Allergie gegen Tierhaare hat, so kann der Vermieter theoretisch die Haltung von Haustieren verbieten.
Meiner Ansicht nach wird dieses Grundsatzurteil des BGH eine Flut von Klagen zur Folge haben.
Die Richter, die sich in Zukunft mit diesen Fällen auseinandersetzen müssen, beneide ich nicht.
Bezugnehmend auf einen gestern Abend im Fernsehen gezeigten Bericht über ein Lama als Haustier, kann ich verstehen, das dies den meisten Vermietern nicht recht ist.
Abgesehen davon empfinde ich die Haltung von exotischen, bzw. anderen Tieren, die normalerweise in freier Wildbahn leben, als nicht unbedingt Artgerecht.
Zum Glück haben wir, Pinsel und Findus eine nette Vermieterin, die nichts gegen die Haltung von Haustieren hat.
Ein fröhliches Miau von Pinsel und Findus ( alias Udo )!!!

Bürgerreporter:in:

udo pippert aus Willingen (Upland)

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