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Gelten Bundesgesetze nicht in der Landeshauptstadt #Kiel?

Am Dienstag dieser Woche kam ich nach einem langen Arbeitstag nach Hause. Da stand in unserer schmalen Straße das abgebildete Fahrzeug. Neben diesem Fahrzeug verbleiben 250cm Breite zum Durchfahren. Aus diesem Grund wendete ich mich an die #Polizei in Kiel. Diese wiederum schaltete das #Ordnungsamt der #Landeshauptstadt Kiel ein, da dies originär für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig ist. Eine Streife des Ordnungsamtes war auch vor Ort und entschied, dass das Fahrzeug nicht entfernt wird.

Da kommen wir nun zum Bundesgesetz #Straßenverkehrsordnung. Dieselbe besagt i.V.m. der gültigen Rechtsprechung, dass neben einem geparkten Fahrzeug eine Durchfahrtbreite von 305cm verbleiben muss, um die ungehinderte Durchfahrt von #Feuerwehr und #Rettungsdienst zu gewährleisten. Eins verstehe ich folglich nicht: wenn nur 250cm Platz bleiben und eine Bundesgesetz 305cm vorsieht, warum üben die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes nicht ihr pflichtgemäßes Ermessen dahingehend aus, dieses Fahrzeug zu entfernen, um die Durchfahrt für die o.g. Einsatzkräfte wieder möglich zu machen? Meine Auffassung nach ist das #Ermessen hier sogar auf Null reduziert. Zumal mir genau diese Stadtverwaltung vor mehr als einem Jahrzehnt schon per Bescheid mitteilte, dass das Parken in unserer Straße verboten sei! Seinerzeit wollte ich erreichen, dass hier in der Straße ein Halteverbotsschild aufgestellt wird. Dies verweigerte die Stadt Kiel mit dem Hinweis, dass kein Schild aufgestellt würde, weil von Gesetzes wegen das Parken verboten sei. Die Regelung mit den 305 cm müsse schließlich jedem Fahrerlaubnisinhaber bekannt sein. Den politisch Hauptverantwortlichen der Stadt Kiel habe ich nunmehr gebeten, mir die Ermessensausübung seiner Ordnungsamtskräfte transparent zu machen. Eine rechtsstaatliche Verwaltung sollte schließlich ihre Eingriffsmaßnahmen auch begründen können.

Die Einstellung der Kieler #Stadtverwaltung ist meiner Auffassung nach absurd: ein anderer Bescheid teilte mir sinngemäß mit, dass es nicht schlimm sei, wenn die Fahrzeug von Feuerwehr und Rettungsdienst nicht durchfahren könnten. Man könne ja Schläuche verlegen und das Rettungsdienstmaterial tragen. Solche Bescheide können nur weltfremde #Amtsschimmel verfassen. Vor allem, warum werden #Falschparker für ihr Fehlverhalten noch belohnt, während andere Menschen, die vielleicht im Brand- oder Unglücksfall dringender Hilfe bedürfen, unnötig lange auf die Einsatzkräfte warten müssen.

In vielen Bereichen des Kieler Stadtgebietes findet man ähnliche Konstellationen. Es bleibt für mich die Fragestellung, ob der Rechtsstaat hier kapituliert hat! Das scheint offensichtlich so zu sein!

In meinem nächsten Beitrag werde ich über weitere Erfahrungen mit dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Kiel berichten. Auch darin wird es um ein Bundesgesetz gehen, welches hier in Kiel entweder nicht bekannt ist oder nicht gilt. Auch zum Thema Graffiti an der Lärmschutzwand bei Kiel Meimersdorf im Zuge der B 404 werde ich etwas berichten.

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6 Kommentare

Sorry, dass ich darüber lächeln muss. Da steht ein Renault (vermutlich Trafic (?), der eine Breite von knapp 2,00 m hat). Nach Deiner Aussage bleiben noch 2,50 m.

Welcher PKW hat eine Breite von 2,50 m, dass es da Probleme geben könnte?

Ich kann Dir morgen mal die Breite unsere Straße nennen. Eins kann ich Dir jetzt schon sagen - 5,00 m misst sie auf keinen Fall! Fakt ist, dass es nun mal solche schmalen Straßen gibt.

Wenn noch 2,50 m Platz sind, selbst wenn dieser Renault dort parkt, habt Ihr absolut kein Problem. Bei Gegenverkehr wartet man halt vor oder hinter dem parkenden Auto - Punkt.

Hallo Tina schön mal wieder vo dir zu lesen :-)))

Hallo Arnim, mir geht es bei oder mit Dir ebenso! ;-)))

Dabei fällt mir ein - Straße messen...
Das muss ich in Auftrag geben - bin selbst verhindert... ;-)

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