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Fahrtrichtungsanzeiger - Blinker häufig unbenutzt

Ruft man sich die verkehrsrechtlich korrekte Bezeichnung des "Blinkers" - Fahrtrichtungsanzeiger - ins Gedächtnis, so kommt man auch auf den Sinn und Zweck dieser Fahrzeugeinrichtung.

Eine Änderung der Fahrtrichtung/ Fahrspur ist durch betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers rechtzeitig dem nachfolgenden Verkehr anzuzeigen.

Leider wird der Fahrtrichtungsanzeiger von der Masse der Autofahrer immer weniger betätigt.

Dies ist insbesondere im Stadtverkehr beim Abbiegen untunlich. So können andere Verkehrsteilnehmer oft nicht einschätzen, wann jemand seine Fahrtrichtung ändert oder vor dem Abbiegen abbremst.

Beim Spurwechsel auf Autobahnen ist dies gleichfalls ein Problem, weil von den nachfolgenden Autofahrern häufig hellseherische Fähigkeiten erwartet werden, um das Fahrverhalten vorausfahrender einzuschätzen.

Ein wenig mehr Disziplin beim Einzelnen könnte deutlich zur Verkehrssicherheit beitragen.

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5 Kommentare

> "Jeder kennt jeden, und der Hintermann wird schon wissen, wo man hinwill"

*grins*

Ich kenne da auch so einen, für den gibt es keinen Blinker.

Wahrscheinlich unterstellen alle nicht blinker, daß die Nachfolgenden die Kunst des Gedankenlesens beherrschen

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