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Gericht fällt Urteil in Inzest-Fall Adolf B. aus Willmersbach

Das Landgericht Nürnberg-Fürth fällte im Inzest-Fall von Adolf B. sein Urteil am Montag. Der 69-Jährige schlief mit seiner Tochter 34 Jahre lang. Nun wurde er wegen Inzest und nicht wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Strafferordnung und die Bewertung der Staatsanwaltschaft des Falls war 14 Jahre Haft wegen Vergewaltigung.

Während seine Tochter ihm vorgeworfen hatte sie 34 Jahre lang regelmäßig missbraucht zu haben, und sie mit dem Tod drohte wenn sie ihn verrate, sprach er von einvernehmlichem Sex. Zeugen für gewalttätige Übergriffe auf die Tochter gibt es nicht, obwohl bereits seit den 80-er Jahren diese Vorgänge Gesprächsstoff in der Region waren. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende der Strafkammer, Günther Heydner, dass es nicht nachweisbar sei, dass die Tochter mit Gewalt zum Sex gezwungen wurde. Das Gericht habe Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Denn die 46-Jährige Frau habe sich in Widersprüche bei ihren Aussagen gegenüber dem Gericht, dem Vernehmungsrichter und der Polizei verwickelt. „Ihre Aussage ist nicht konstant,“ so Günther Heydener laut focus.de.

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