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Isernhagens Vertreter in der Fluglärmschutzkommission (FLSK) tritt zurück

Siegfried Lemke der Vertreter der Gemeinde Isernhagen in der FLSK gibt nach 2jähriger Tätigkeit sein Amt auf. Er betrachtet es als Erfolg, dass er mit seinen Informationen die erstarkte Bürgerbewegung gegen die Nachtflüge unterstützen konnte. Andererseits kritisiert er den Flughafen und das aufsichtführende Wirtschaftsministerium, die nichts gegen die immer weiter steigende Zahl der die Nachtruhe störende Überflüge unternehmen (2017: über 14.000). (Bild 2)
Z.B. hat die von ihm betriebene DFLD-Messstation in Kirchhorst im Mai 2018 436 nächtliche Überflüge registriert, die den sogenannten NAT-Wert(1) von 68dB überschritten. Mit der Häufigkeit von 800 Nachtflügen brach der Juli alle Rekorde. In der Nacht vom 29. zum 30.06.2018 gab es „Nachtruhe“ lediglich zwischen 22 und 23 Uhr. Ab 23:23 folgte noch einmal eine „Lärmpause“ von 45 Minuten. Danach gab es keine halbe Stunde mehr ohne solche Störungen (s. Bild1).

Was tut der Flughafen gegen diesen unvermindert anhaltenden Trend? Eine neue Gebührenordnung für nächtliche Starts und Landungen wurde in der FLSK mit bis zu 52%igen erhöhten Gebühren vorgestellt. Real geht es aber um Aufschläge unter 50€ Aufschlag (pro Flugzeug!) (Bild 4)
Die Aufsichtsbehörde (das niedersächsische Wirtschaftsministerium) verschiebt die Vorstellung der neuen Nachtflugregelung auf unbestimmte Zeit. Außerdem hat sie ihre beiden bisherigen Vertreter abgezogen und gibt noch nicht einmal bekannt wer sie in der FLSK künftig vertritt.(Bild 5)
Lemke beklagt auch die mangelnde Unterstützung von Teilen der Kommunalpolitik. Als Beispiel nennt er die Ablehnung seiner Teilnahme an einer Bundestagsanhörung zum Fluglärmschutzgesetz durch die Mehrheit der Ratsvertreter. Zusätzlich wurde auf der Regionsebene die Resolution gegen die Nachtflüge auch durch einige Isernhagener Vertreter zu Fall gebracht.
Er zieht es daher vor, seine Arbeitskraft im Vorstand des Umweltschutzvereins einzusetzen und damit die erfolgreiche Bürgerbewegung gegen die Nachtflüge (https://bon-ha.de) zu unterstützen. Diese konnte bereits über 35.000€ für die juristische Auseinandersetzung sammeln. Auch konnten fachkundige Mitstreiter zu den Bereichen Medizin und Recht gewonnen werden.
SL
1) NAT: Abkürzung für "Number of Events Above Threshold".
Anzahl Flüge die einen Lärmgrenzwert überschreiten.
Das NAT-Kriterium (6 x 68 dBA) im Fluglärmschutzgesetz besagt:
Wenn im Durchschnitt mehr als 6 mal pro Nacht der Einzelschallpegel von 68 dBA überschritten wird, gehört dieser Ort zur Nachtschutzzone.
Nachbemerkung: Die Folien-Bilder (außer Bild 1) stammen aus Lemkes letzten Bericht vor dem Gemeinderat Isernhagen.
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Die Nordhannoversche Zeitung berichtet

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