Tipps für Verkehrsteilnehmer, die Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht u. Martinshorn begegnen und somit Sonderrechte, Wegerechte nach § 38 StVO in Anspruc

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Hier liebe Freunde möchte ich für alle Verkehrsteilnehmer wichtige Informationen bekannt geben. Um es noch einmal klar zu sagen, ich denke, dass diese Informationen für jeden nützlich und hilfreich sind.
Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, ob in Bayern, Niedersachsen oder Thüringen oder sonst irgendwo auf dem Globus.
Einsatzfahrzeugen ist die freie Durchfahrt zu gewähren, nötigenfalls ist anzuhalten. Das bitte ich sehr wörtlich zu nehmen, es ist nicht in jedem Fall anzuhalten, eben nötigenfalls, evtl. muss man auch beschleunigen um den Weg freizumachen. Freimachen, das ist das höchste Gebot. Nichts ist für einen Fahrer eines Einsatzfahrzeuges schlimmer, als die Reaktion anderer Autofahrer auf die Bremse zu treten um anzuhalten. Leute achtet darauf, dass das Einsatzfahrzeug "Freie Fahrt" hat und nicht durch geschickte Fahrmanöver (was im Übrigen mit großen Feuerwehrfahrzeugen nicht möglich ist) sich einen Schleichweg suchen muß. Schaut auf das beiliegende Faltblatt!
Ich hoffe, dass es keine bösartigen Widersprüche gibt, aber der Fahrlehrer hat gesagt:.....!
JEDER KANN DER NÄCHSTE SEIN, DER HILFE schnell BENÖTIGT!!!!
Da der Flyer möglicherweise ein bisschen "unscharf" ist, habe ich folgenden Link eingestellt, er kann hier bei Bedarf eingesehen werden: http://www.hannover.de/feuerwehr/data/downloads/bl...

Bürgerreporter:in:

Hubert R. aus Isernhagen

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