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Darf ich überhaupt noch Personen oder Einrichtungen fotografieren?

Ich glaube man kann es mit dem Datenschutz auch ein bisschen übertreiben-oder.

Seit dem es die aktualisierte Datenschutz-Grundverordnung gibt, bin ich total verunsichert was ich noch fotografieren kann, ohne Gefahr zu laufen eine Anzeige zu kassieren.

Die Namenschilder an der Haustür kommen weg. Keiner soll wissen wie ich heiße. Keiner darf mein Gesicht fotografieren, denn keiner darf wissen wie ich aussehe.

Nur wenn man zur JOB-Agentur geht, dann muss man sich vollständig „nackig“ machen. Da gibt es keine Gesetze mehr, da ist der Sachbearbeiter das Gesetz !

Die JOB-Agentur hat ihre eigenen Gesetze, genau wie der Vatikan- oder wie sehen sie das??

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FotografierenDatenschutzgrundverordnung

5 Kommentare

...stimmt Wolfgang, da würde ich mich auch unsicher fühlen !!


Hier Beispiele für Datenschutzgerechtes Fotografieren!

Mit dieser Unkenntlichmachung zerstört man
den Eindruck jeder Personenaufnahme.

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