Kind und Hund auf Spielplatz zurückgelassen

Für Dumme steht's sogar d'ran

Ist es Dummheit, Gleichgültigkeit oder Desinteresse was sich am Morgen des 21. April auf dem Spielplatz am Fiedelerplatz abspielte?
Eine Mutter betritt den Spielplatz mit ihrem ca. 3 Jahre alten Kind und einem etwa 70 cm großen Hund. Sie bindet den Hund am Fuß einer Parkbank an, die nur ein paar Meter von der Rutsche entfern steht, legt ein Laufrad daneben und entfernt sich für gute zehn Minuten. Zu der Zeit toben zwei Kindergartengruppen auf der Rutsche und einige der Kinder hätten den Hund gerne gestreichelt. Das verhinderte eine Betreuungsperson einer weiteren Kinderkrippe, die nun auch die Polizei hinzu rief. Die Beamten klärten dann die später ausfindig gemachte Mutter über ihr Fehlverhalten auf.
Grundsätzlich haben Hunde ob große oder kleine, gutmütige oder wilde und auch an der Leine oder nicht auf Spielplätzen nichts - und auch zu keiner Zeit etwas - zu suchen, auch nicht wenn sie zur Familie gehören.

Spielplätze sind für Hunde tabu!

Spielplätze sind besondere Plätze für Kinder! Hier sollen Kinder spielen, toben und Laut sein können. Gerade in Städten sind Kinder so vielen Regeln, Zwängen und Gefahren unterworfen, dass jeder Quadratzentimeter dieser Plätze dringend benötigt wird. Auf diesem Areal sollten für Kinder möglichst wenig Regeln gelten müssen, da Kinder nur hier Platz finden um sich aus zu probieren und ihre Grenzen kennen zu lernen - was für ihre Entwicklung entscheidend wichtig ist.
Hunde hingegen – können noch so „friedlich“ sein – haben andere Bedürfnisse als Kinder und sie Kommunizieren anders! (Das können auch nur eingeweihte Erwachsene verstehen – die vielleicht nicht einmal verstehen wie Kinder denken!) Hunde haben auch den Wunsch sich bewegen und toben zu können und sie können gar nicht verstehen, warum hier alle (Kinder) ihren Spaß haben und sie (die Hunde) da nicht mitmachen dürfen. Und auch Hunde haben ihr Bedürfnis auf Ruhe – was können sie dazu, dass „Frauchen“ jetzt das schöne Wetter nutzt um heraus zu gehen… Und so kann ein liebes, interessiertes Kind (einen Hund) einfach nur nerven.
Anm.: Das auch das Kleinkind über einen zu langen Zeitraum unbeaufsichtigt war, soll hier nicht erörtert werden, und spricht sicherlich für sich.
Neben („dem Führen von“) Hunden ist auch das Rauchen, Radfahren und das Konsumieren von Alkohol auf Spielplätzen verboten. Informieren sie umgehend die Polizei unter Notruf 110, wenn sie solche Verstöße bemerken oder teilen sie dies' dem Mitarbeitern des Spielparks mit.

Bürgerreporter:in:

Andreas Heisler aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld

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