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Attest vergessen: Zeuge muss 250 Euro bezahlen

Dass er dem Opfer einer Gewalttat geholfen hat, kommt einen Mann aus Langenhagen-Krähenwinkel im Nachhinein teuer zu stehen: Weil er sich am Tag der Gerichtsverhandlung telefonisch abmeldete (wegen Grippe), aber nicht daran dachte, sich ein Attest zu besorgen, brummte das Amtsgericht Hannover dem Mann eine Ordnungsstrafe und diverse Gebühren auf - zusammen 400 Euro. Inzwischen hat das Gericht die Strafe (aus Kulanz) zwar erlassen, auf den Kosten von 250 Euro bleibt der Langenhagener aber sitzen. Das berichtet die Nordhannoversche Zeitung in ihrer Dienstagausgabe.

Der ausgebildete OP-Helfer hatte beobachtet, wie ein Mann auf der Walsroder Straße zu Boden geworfen wurde, hatte sich um ihn gekümmert und die Polizei gerufen. Zur Gerichtsverhandlung meldete er sich telefonisch krank. Im Anhang zu seiner Vorladung stand, dass er für diesen Fall ein Attest benötigt - das hatte er nach eigenen Angaben übersehen. Denn er hatte zuvor bereits ein Vorladung erhalten (in deren Anhang nichts von einem Attest stand), dann war der Termin vom Gericht verschoben worden. Als der Brief mit dem neuen Termin kam, hatte er den Anhang (diesmal mit Hinweis) aber nicht noch einmal durchgelesen.

Vor dem neu angesetzten Verhandlungstermin kamen dann sogar Polizisten zu dem Mann und kündigten an, ihn zum Gericht zu begleiten. Der Mann konnte sie überzeugen, dass er sich keinesfalls um eine Aussage drücken wollte, fuhr dann allein zum Gericht und sagte aus.

Das Gericht schickte einen Gebührenbescheid: 150 Euro Ordnungsgeld, dazu Kosten für den ausgefallenen Gerichtstermin (u.a. für einen Sachverständigen und Anwälte) sowie für die Zustellung des Bescheids. Auf das Ordnungsgeld verzichtet das Amtsgericht inzwischen, besteht aber auf die Kosten von 250 Euro. Begründung: Ansonsten würde der Staat darauf sitzen bleiben.

Was meint Ihr dazu? Ist der Mann selbst Schuld? Oder hätte das Gericht in diesem Fall kulanter sein müssen und auf die Forderung verzichten?

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9 Kommentare

Liebe Nutzer, dieses Forum ist nicht der richtige Ort für persönliche Angriffe. Bitte wahren Sie immer einen freundlichen und sachlichen Umgangston. Dass der Name des Betroffenen in der Zeitung stand, rechtfertigt nicht, ihn ohne Einverständnis hier zu nennen. Darum, Herr Koch, bitte ich um Verständnis, dass wir den Namen in Ihrem Beitrag unkenntlich gemacht haben.

Um zur Versachlichung der Debatte beizutragen, formuliere ich die Frage neu und unabhängig von den genauen Umständen dieses Einzelfalls: Sollten sich Gerichte in Fällen wie dem oben beschriebenen kulanter verhalten? Oder ist es richtig, immer auf die Erstattung der Kosten zu bestehen, auf denen das Gericht sonst sitzenbleiben würde? Einige Nutzer haben sich dazu ja schon geäußert.

1. hier wird keiner angegriffen - nur wieder gegeben, wovon kenntnis wie
beweis vorliegt

2. bzgl. gerichtskosten: natürlich soll das gericht zu seinen unkosten
gelangen, wenns es gerechtfertigt wie verursacht wurde durch 3.! jedoch
finde ich es diesem fall - es nicht nur aberwitzig sondern das der
betroffene für seinen mut und erkrankung, auch noch bestraft wird!!!

http://zivilcourage.niedersachsen.de/nano.cms/kamp...<<

Ist das gut, das ich zu doof bin, bei dem Thema mitzuhalten.
Zu viel Polemik, von der ich den Hintergrund nicht weiß, also: gute Nacht Freunde,
es wird Zeit für mich zu gehn. Was ich noch zu sagen hätte, dauert eine Zigarette und ein letztes Glas im Stehn.

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