Nicht zu Ende gedacht - EEG-Entwurf birgt große Gefahr für die Artenvielfalt

Die Jäger plädieren für Vorgaben zu integrierten Naturschutzmaßnahmen wie Blüh- oder Schonstreifen. | Foto: DJV
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Industrielle Großanlagen für die Biogasproduktion mit einem Flächenbedarf von jeweils mehreren Tausend Hektar, regionaler Anstieg der Wildschäden sowie fatale Folgen, u. a. für Bodenbrüter, Hasen oder Rehe: Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG-Entwurf) führt nach Auffassung des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) genau dazu. Die geplanten Fördersätze haben zur Folge, dass künftig nur noch industrielle Biogasgroßanlagen wirtschaftlich zu betreiben sind. Dieses lehnt der DJV wegen der negativen Auswirkungen auf die Tierwelt entschieden ab, weil mit dem neuen Entwurf Fördersätze präsentiert, die nicht zu Ende gedacht sind!
Die jetzt geforderte Begrenzung von Mais und Getreide auf einen energetischen Anteil von 60 Prozent ist zwar grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings lässt der EEG-Entwurf völlig offen, woher die restlichen 40 Prozent für die Biogas-Produktion kommen. Die wirtschaftlich günstigsten Alternativen für Mais sind derzeit Grünfutterrogen und sonstige Ganzpflanzen-Silagen. Wegen deren geringerer Energieausbeute müsste jedoch künftig noch mehr Agrarfläche für regenerative Energien eingesetzt werden. Die Konkurrenz von Energie- und Nahrungsmittelproduktion würde sich weiter verschärfen. Aus DJV-Sicht besonders prekär: Die Erntezeit der wirtschaftlich reizvollen Energiepflanzen fällt genau in die Brut- und Setzzeit vieler Tierarten, die dort Deckung suchen. Vom Kreiselmäher verstümmelte Jungtiere als Preis für saubere Energie kann keiner wollen. Energiewende ja, aber nicht auf Kosten der Artenvielfalt!
Eine sinnvolle flächenmäßige Begrenzung des Maisanbaus muss nach Auffassung des DJV gekoppelt werden an den Einsatz wildtierfreundlicher alternativer Rohstoffe wie beispielsweise Wildpflanzen oder Futterrüben. Weiterhin plädiert der DJV für Vorgaben zu integrierten Naturschutzmaßnahmen wie Blüh- oder Schonstreifen. Bundesweit sollten diese auf mindestens 5 bis 10 Prozent der Anbaufläche bzw. des eingesetzten Gärsubstrats für die Biogasgewinnung eingesetzt werden. Dadurch wird eine notwendige Biotopvernetzung erzielt und Nahrung für Wildtiere und Bienen entsteht. Eine mehrjährige Nutzung der Blühstreifen schützt zudem den Boden vor Erosion.

Bürgerreporter:in:

Joachim Felsberg aus Hannover-Linden-Limmer

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