Grünes Band in Niedersachsen – Schutz für Tiere und Pflanzen

Auch Marderhunde finden sich auf den Flächen des Grünen Bandes.
  • Auch Marderhunde finden sich auf den Flächen des Grünen Bandes.
  • hochgeladen von Joachim Felsberg

Die Idee des Grünen Bandes wurde in Deutschland geboren. Schon vor 1989 wurde beobachtet, wie sich im Grenzstreifen eine einzigartige Fauna und Flora ausbildete und diesen als Wanderkorridor nutzte. In Deutschland zieht sich das Grüne Band von der Ostsee bis ins sächsisch-bayerische Vogtland. Es verbindet 17 Naturräume. Dieser Querschnitt durch fast alle deutschen Landschaften, von den norddeutschen Niederungsgebieten bis zu den Mittelgebirgen, ist zugleich auch ein wertvoller Korridor in der stark zerstückelten Landschaft. Als zentrales Grünes Band wird dabei der Bereich zwischen dem sogenannten Kolonnenweg und der ehemaligen Staatsgrenze zwischen BRD und DDR bezeichnet. Dieser Streifen ist zwischen 50 und 200 m breit. Brachflächen, verbuschte Bereiche, Altgrasfluren, Pionierwald, Flüsse, Feuchtgebiete und Moore sind verknüpft und gehen ineinander über. Langfristig soll nicht nur dieses Band gesichert und entwickelt werden, sondern auch die angrenzenden Schutzgebiete und die großflächigen naturnahen Bereiche, die sich im Schatten der Grenze erhalten konnten. Das Grüne Band Deutschland ist das Rückgrat eines einzigartigen nationalen Biotopverbunds und gleichzeitig ein lebendiges Symbol jüngerer deutscher Zeitgeschichte.
Aus dem ehemaligen „Todesstreifen“ ist ein Vorzeigeprojekt für den Naturschutz geworden: Überall entlang der ehem. innerdeutschen Grenze gibt es wertvolle Lebensräume als Refugium für seltene Pflanzen und Tiere - das Grüne Band. Der Auftrag dazu kam vom Umweltministerium. Die Konzeption soll eine Grundlage für die Entwicklung weiterer Aktivitäten bilden, unter anderem in jenen Abschnitten des Grünen Bandes, die bislang noch nicht im Fokus standen oder Lücken im Biotopverbund darstellen. Fast vier Jahrzehnte teilte der Eiserne Vorhang Europa. Vom Eismeer bis ans Schwarze Meer verlief eine politische, ideologische und räumliche Barriere; Stacheldraht, Mauern und Minen trennten Ost und West. In dem scharf bewachten Grenzstreifen blieb die Natur von den Entwicklungen der umgebenden Landschaft fast unberührt. Über 12.500 Kilometer erstrecke sich diese Lebenslinie durch Europa. Allein auf 560 Kilometer Länge zieht es sich heute als einzigartiges Biotopverbundsystem durch Niedersachsen.
Der Betrachtungsraum umfasse einen fünf Kilometer breiten Streifen entlang des ehemaligen Grenzverlaufs. Wo wichtige Schutzgebiete direkt anschließen oder über diese Breite hinausreichen, wurden sie in den Betrachtungsraum mit einbezogen. Für diesen Raum werden Leitarten und Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen für den Biotopverbund identifiziert, bereits erfolgte Einzelmaßnahmen zusammengestellt sowie konkrete Ziele und Schwerpunkträume für zukünftige Maßnahmen abgeleitet.
Ziel sei es, einen breiten, räumlich konkretisierten Maßnahmenkatalog zusammen zu stellen und Instrumente zur Umsetzung zu benennen, sodass wertvolle Arten entlang dieses Korridors möglichst ungehindert wandern und sich ausbreiten können.
Eine Maßnahme, die aktuell in enger Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz planerisch vorbereitet wird, ist die Revitalisierung der Alten Dumme im Grenzbereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg und des Altmarkkreises Salzwedel: Dort wird im Rahmen der Fließgewässerentwicklung durch die Unterhaltungsverbände in Kooperation mit dem NLWKN sowie den Landkreisen die Revitalisierung des fünf Kilometer langen alten Bachlaufs in Angriff genommen.
Ein anderes Beispiel ist ein länderübergreifendes Bundesförderprojekt gemeinsam mit Hessen und Thüringen. Projektträger ist die Heinz-Sielmann-Stiftung. Beteiligt sind sechs Landkreise, davon zwei in Niedersachsen (Göttingen und Osterrode/Harz). Dieser grüne Korridor zwischen Harz und Hainich ist vor allem für Luchs und Wildkatze von großer Bedeutung! Bei diesem Projekt geht es um mehr als 30.000 Hektar, 130 Kilometer „Grünes Band" werden abgedeckt. Mittlerweile ist die Sicherung des Grünen Bandes im §21 des Bundesnaturschutzgesetzes festgeschrieben.

NLWKN

Bürgerreporter:in:

Joachim Felsberg aus Hannover-Linden-Limmer

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.