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Kinder stören Jagdinteressen

  • So sieht Karikaturist Horst Wendland die Jagdszenen
  • hochgeladen von Uli Singer

Wörthsee – Nun hat das Landgericht München bestätigt, dass Jagdinteressen in Wörthsee Vorrang vorm heimischen Waldkindergarten haben. Den Kindern und Erziehern ist bei Androhung eines Bußgelds in Höhe von 50000 Euro untersagt, dreizehn im Wald gelegene Parzellen zu betreten.
Wie berichtet, hat die VR-Bank in Wörthsee den Eltern des Waldkindergartens pacht-frei ein Grundstück zur Verfügung gestellt und die Aufstellung eines Bauwagens genehmigt. Dagegen klagte Jagdpächter. Vor Gericht führte er an, dass nicht nur die Tiere durch die 16 Kinder gestört werden, sondern auch seine Jagdinteressen beeinträchtigt sind. Der Pachtvertrag läuft noch bis zum Jahre 2016. Des lieben Friedens Willen hatte FortSchritt bereits im Dezember den Bauwagen auf ein Grundstück gestellt, das Bür-germeister Peter Flach angeboten hatte. „Deshalb kam für uns das Urteil auch völlig überraschend“, sagte Peter von Quadt, Geschäftsführer der FortSchritt gGmbH. Die zuständige Richterin am Landgericht München hatte zum Jahreswechsel nicht nur das Aufstellen eines Bauwagens untersagt. Für die Kinder und Erzieher gilt ab sofort gene-relles Betretungsverbot. Bei Zuwiderhandlung droht FortSchritt ein Bußgeld in Höhe von 50000 Euro. Im Übrigen wurde FortSchritt verurteilt, 5500 Euro Prozesskosten zu zahlen. „Ich denke, dieser Fall ist einmalig in Deutschland und Richtungsweisend“, sagte von Quadt. Zumal es nicht der erste Waldkindergarten für FortSchritt ist und es bisher nie Schwierigkeiten gegeben hat. Auch dem Landesjagdverband ist die Sache unangenehm. Ein Sprecher bestätigte, dass es bisher noch keinen Fall gegeben hat, wo sich Jagdpächter und Waldkindergarten nicht einigen konnten. Am Donnerstag, 21. Januar, berichtet die Abendschau über diesen Streitfall. FortSchritt wird außerdem in Berufung gehen.

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7 Kommentare

Hallo,
zum Thema Waldkindergarten Wörthsee:
Es handelt sich hier um eine Eltern-Initiative. Die gemeinnützige FortSchritt GmbH wurde lediglich gebeten, die Trägerschaft zu übernehmen.
Das Grundstück stellte die Raiffeisenbank als Grundstückseignerin zur Verfügung, abgesegnet hat es der Gemeinderat, bzw. die Gemeinde Wörthsee. War also alles rechtens.
Zu Peter von Quadt: Der Vater eines spastisch gelähmten Jungen rührt nicht in vielen Töpfen, sondern gründete vor 16 Jahren den Verein FortSchritt zur konduktiven Förderung spastisch gelähmter Kinder und Jugendlicher. Seither setzt er sich dafür ein, dass Kinder mit Bewegungseinschränkungen nicht nur nach der Petö-Therapie erfolgreich therapiert werden. Er schaffte es auch, diverse konduktive Einrichtungen und integrative Kindergärten in ganz Bayern ins Leben zu rufen. Nachzulesen übrigens unter http://www.fortschritt-starnberg.de

> "Das Grundstück stellte die Raiffeisenbank als Grundstückseignerin zur Verfügung, abgesegnet hat es der Gemeinderat, bzw. die Gemeinde Wörthsee. War also alles rechtens."

Die Bank kann aber nichts genehmigen.
Und inwiefern hat Gemeinde oder Rat "abgesegnet"?
Gab es echte Baugenehmigungen?
Und was ist mit dem Problem der Jagdgebiete?

traurig - traurig, schade, dass ich da nicht Richterin bin

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