Darf der Staat zur Terrorabwehr töten?
Am 26. Mai 2013 erhält Major Koch (Kampfpilot der Bundeswehr) den Befehl, einen vollbesetzten, von Terroristen gekaperten Airbus vom Kurs abzudrängen, was ohne Erfolg bleibt. Ziel der Terroristen ist es, den Airbus in die ausverkaufte Münchner Allianz-Arena stürzen zu lassen. Lars Koch entscheidet sich eigenmächtig, das Passagierflugzeug abzuschießen, um die Fußball-Fans zu retten. Alle 164 Airbus-Insassen sterben. Ist Koch schuldig?
Darüber muss auch das Publikum nach bestem Wissen und Gewissen, wie es im deutschen Richtergesetz heißt, urteilen. Jeder ZUSCHAUER erhält einen Stimmzettel, den er in einer Pause ausgefüllt zurückgeben muss. Danach entscheidet sich, wie das Theaterstück weitergeht.
Plädiert der überwiegende Teil des Publikums für SCHULDIG, wird die Schuldig-Variante gespielt, hält die Mehrheit Lars Koch für UNSCHULDIG, kommt diese Begründung des Richterspruchs zur Aufführung.
Bürgerreporter:in:Stadthalle Gersthofen aus Gersthofen |
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